Die Schuldnerberatungsstellen im Land erhalten eine höhere Landesförderung. Die Beratungsstellen unterstützen Bürgerinnen und Bürgern auf ihrem Weg aus der Schuldenfalle und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung.
Für ihre Tätigkeit im außergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten die kommunalen und freigemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen im Südwesten eine höhere Landesförderung. Die entsprechenden Fallpauschalen werden um rund 10 Prozent erhöht und so an die ebenfalls erhöhte Vergütung der Rechtsanwälte angepasst. Insgesamt rund 3,6 Millionen Euro hat das Land für die Jahre 2019 und 2020 für die Fallpauschalen aufgewandt.
„Die Schuldnerberatungsstellen im Land leisten einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung. Sie ermöglichen es, dass mehr Bürgerinnen und Bürgern ein Weg aus der Schuldenfalle aufgezeigt wird. Mit der erhöhten Förderung wollen wir ihren Einsatz stärken und damit noch mehr Bürgerinnen und Bürger aus ihren persönlichen Krisen führen“, sagte Sozialminister Manne Lucha am Mittwoch (16. Juni) in Stuttgart.
Jeweils über 2 Mio. Euro in diesem und im nächsten Jahr
2019 und im Corona-Jahr 2020 haben insgesamt über 7.700 Schuldnerinnen und Schuldner das außergerichtliche Einigungsverfahren der kommunalen und gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen in Anspruch genommen. In rund 100 Beratungsstellen konnte im Zusammenwirken mit den Gläubigern bei fast 1.750 Schuldnerinnen und Schuldnern eine einvernehmliche Regulierung der Schulden erreicht werden. Durch einen Vergleich der bestehenden Schulden wurde ihnen ein mehrjähriges Verfahren bis zur Entschuldung bzw. bis zu einem wirtschaftlichen Neuanfang sowie Verfahrenskosten erspart. Das Land hat zu diesem Zweck für die Jahre 2019 und 2020 Mittel in Höhe von insgesamt rund 3,6 Millionen Euro aufgewandt.
Für die Erhöhung der Fallpauschalen um rund 10 Prozent und eine prognostizierte Zunahme der antragstellenden Schuldnerinnen und Schuldner aufgrund der Coronakrise stehen im Landeshaushalt in diesem und im nächsten Jahr voraussichtlich jeweils über 2 Millionen Euro zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Das Verbraucher- oder Privatinsolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, bei dem mit Unterstützung von kommunalen oder freigemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälten in der ersten Stufe ein außergerichtliches Einigungsverfahren zwingend zu erfolgen hat. Dabei muss von Seiten des Schuldners versucht werden, mit den Gläubigern eine Einigung über eine Schuldenbereinigung zu erreichen. Kommt diese Einigung nicht zustande, schließt sich das gerichtliche Verfahren an. Lässt sich auch dort keine Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner erzielen, folgt das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren. Nach dessen Abschluss beginnt das Restschuldbefreiungsverfahren mit einer Wohlverhaltensperiode. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode erlässt das Gericht dem Schuldner auf Antrag seine restlichen Schulden, wenn keine Versagungsgründe vorliegen.
Die Wohlverhaltensperiode wurde vom Bundesgesetzgeber im Dezember 2020 von sechs auf drei Jahre verkürzt. Dies führt zu einer aktuell höheren Inanspruchnahme der Schuldnerberatungsstellen, da viele Schuldner die angekündigte Gesetzesänderung abgewartet haben.