Verschuldete Privatpersonen können im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens eine Restschuldbefreiung erreichen und sich damit endgültig von ihren Schulden befreien.
Was ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein Verfahren, mit dem überschuldete Personen eine Restschuldbefreiung und damit einen wirtschaftlichen Neustart erreichen können. Es ist in zwei Stufen gegliedert.
Die erste Stufe ist ein außergerichtliches Vorverfahren, in dem die Schuldnerin beziehungsweise der Schuldner versuchen muss, eine Einigung mit den Gläubigern über eine Schuldenbereinigung zu erreichen. Dieses Vorverfahren ist zwingend.
Kommt eine solche außergerichtliche Einigung nicht zustande, schließt sich die zweite Stufe an: das gerichtliche Verfahren. Zunächst kann das Gericht nochmals versuchen, eine gütliche Einigung zwischen den Gläubigerinnen und Gläubigern und der Schuldnerin beziehungsweise dem Schuldner zu erzielen. Gelingt das nicht, folgt das eigentliche Insolvenzverfahren. Am Ende kann die Befreiung von den Restschulden stehen, das heißt nach einer mehrjährigen Wohlverhaltensperiode werden der Schuldnerin oder dem Schuldner die verbliebenen Schulden erlassen. Dies ermöglicht einen wirtschaftlichen Neustart.
Wie können Betroffene vorgehen?
Der erste Schritt auf dem Weg zu einer Schuldenbereinigung führt zu einer für die Schuldnerberatung sogenannten geeigneten Person oder Stelle für die außergerichtliche Schuldenregulierung (siehe erste Stufe). Die Schuldnerin beziehungsweise der Schuldner muss zunächst versuchen, eine Einigung mit ihren beziehungsweise seinen Gläubigerinnen und Gläubigern über eine Schuldenbereinigung (beispielsweise Ratenzahlung, Stundung, Teilerlass) zu erzielen. Einen solchen Einigungsversuch kann die Schuldnerin beziehungsweise der Schuldner nicht alleine unternehmen. Sie oder er muss hierfür die Mithilfe einer so genannten geeigneten Person oder Stelle in Anspruch nehmen. Diese bescheinigt auch, wenn die außergerichtliche Einigung scheitert. Mit dieser Bescheinigung kann der Schuldner oder die Schuldnerin bei Gericht den Antrag auf Restschuldbefreiung stellen (es folgt Stufe 2, siehe oben).
Welche Personen und Stellen als geeignet anzusehen sind, hat das Land Baden-Württemberg im Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung festgelegt. Geeignete Personen sind zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater. Geeignete Stellen sind zum Beispiel Schuldnerberatungsstellen in der Trägerschaft von Gemeinden, Stadt- oder Landkreisen, den Kirchen oder der Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Diakonie, Paritätischer etc.).
Bei der Suche nach wohnortnahen Insolvenzberatungsstellen helfen die Sozialämter, Jobcenter und die örtlichen Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine Insolvenzberatung und das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchführen, finden Sie über die Anwaltskammern.
Wie können Schuldnerberatungsstellen ihre Aufwendungen decken? – Landesförderung für die Schuldnerberatungsstellen
Schuldnerberatungsstellen arbeiten kostenlos für den Schuldner oder die Schuldnerin. Sie können zur teilweisen Abdeckung ihrer Aufwendungen im außergerichtlichen Einigungsversuch Landesfördermittel beantragen, die als Fallpauschale gewährt werden.
Die Landesförderung ist in der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fallpauschalen nach § 3 des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung geregelt. Diese wurde mit Geltung zum 1. Januar 2024 neu erlassen. Die Formulare können am Ende der Seite heruntergeladen werden.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die landesweite Zuständigkeit bei der Abwicklung der Landesförderung für die Schuldnerberatungsstellen. Ansprechpartnerin bei Fragen ist Nicole Mohr, Referat 23: RP Baden-Württemberg: Verbraucherinsolvenzverfahren - Landesförderung für Schuldnerberatungsstellen.
Interesse an einem Praktikum in der Schuldnerberatung?
Falls Sie sich für eine Tätigkeit oder ein Praktikum in einer Schuldnerberatungsstelle interessieren, finden Sie weitere Informationen und Kontaktdaten im Infoblatt „Einblick in die Schuldner- und Insolvenzberatung in Baden-Württemberg“ (PDF).