Soziale Leistungen

Verbraucherinsolvenz (Restschuldbefreiung)

Hand füllt Antrag auf Verbraucherinsolvenz aus

Verschuldete Privatpersonen können im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens eine Restschuldbefreiung erreichen und sich damit endgültig von ihren Schulden befreien.

Das Verfahren besteht aus drei Stufen: außergerichtlicher Einigungsversuch, gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren und vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren. Am Ende kann die Befreiung von den Restschulden stehen, d.h. nach einer mehrjährigen Wohlverhaltensperiode werden der Schuldnerin oder dem Schuldner die verbliebenen Schulden erlassen.

Bei der Suche nach wohnortnahen Insolvenzberatungsstellen helfen die Sozialämter und die örtlichen Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine Insolvenzberatung und das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchführen, finden Sie über die Anwaltskammern.

Wenn im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens die außergerichtliche Einigung scheitert, muss dies eine so genannte geeignete Person oder geeignete Stelle bescheinigen. Welche Personen und Stellen als geeignet anzusehen sind, hat das Land Baden-Württemberg festgelegt (AGInsO - GBl. 1998 S. 436, zuletzt geändert durch Art. 61 der VO vom 25.01.2012, GBl. S. 65, 72). Geeignete Personen sind zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater. Geeignete Stellen sind zum Beispiel Schuldnerberatungsstellen in der Trägerschaft von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, den Kirchen oder der Verbände der freien Wohlfahrtspflege.

Schuldnerberatungsstellen können zur teilweisen Abdeckung ihrer Aufwendungen im außergerichtlichen Einigungsversuch Landesfördermittel beantragen, die als Fallpauschale gewährt werden.

Landesförderung für Schuldnerberatungsstellen

Die Landesförderung ist in der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fallpauschalen nach § 3 des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung geregelt.

Bei allen ab sofort durchgeführten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, für die Fallpauschalen beantragt werden sollen, ist zusätzlich folgende Unterlage zu verwenden:

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