Tag der Menschen mit Behinderungen

Landeszentrum Barrierefreiheit berät Behörden und Organisationen nun auch zu Webseiten und Dokumenten

Logo LZ-BARR Landeszentrum Barrierefreiheit

Das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ BARR) hat sein Beratungsangebot erweitert. Mitarbeitende von Behörden können sich nun informieren, wie ihre Webseiten barrierefrei gestaltet werden können oder sich zum Thema barrierefreie Dokumente schulen lassen.

Vor einem Jahr hat Baden-Württemberg pünktlich zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen (3. Dezember) mit der Eröffnung des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ BARR) ein deutliches Zeichen gesetzt. Inzwischen hat das Landeszentrum sein Angebot um Beratungen zur medialen Barrierefreiheit, zum Beispiel von Webseiten und Dokumenten, erweitert. Damit können sich Mitarbeitende von Behörden beim LZ-BARR informieren, wie ihre Webseiten barrierefrei gestaltet werden können oder sich zum Thema barrierefreie Dokumente schulen lassen. Barrierefreie mediale Angebote von öffentlichen Stellen sind notwendig, damit die enthaltenen Informationen unter anderem für blinde und sehbeeinträchtigte Personen, für gehörlose Personen, für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit Demenz zugänglich sind.

Unterstützung für barrierefreie Verwaltung

„Es herrscht ein großer Bedarf an barrierefreien Angeboten und ein großer Bedarf an Beratung zu barrierefreien Angeboten im Land“, sagte Sozialminister Manne Lucha anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen. „Im Juli dieses Jahres ist es uns gelungen, das Landeszentrum Barrierefreiheit erfolgreich im Landes-Behindertengleichstellungsgesetz zu verankern. Damit sind die Aufgaben der Beratung und Schlichtung zur Barrierefreiheit nun ein Gesetzesauftrag und dauerhaft gesichert. Ein deutliches Zeichen dafür, wie wichtig der Landesregierung das Thema Barrierefreiheit ist.“

Wie dringlich es sei, die Informationen und Angebote der Verwaltung barrierefrei anzubieten, habe die Corona-Pandemie gezeigt. Informationen zum Schutz vor Infektionen, zu Impfangeboten oder Gefahrenlagen müssten allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen schnell und niederschwellig zur Verfügung stehen, so Lucha weiter.

Im Laufe des Jahres hat das interdisziplinäre Team des LZ-BARR neben den Beratungen unter anderem durch Vorträge und Infostände bei Veranstaltungen für die Wichtigkeit von Barrierefreiheit sensibilisiert und auf die Beratungsmöglichkeiten durch das LZ-BARR aufmerksam gemacht. Schulungsangebote zur praktischen Umsetzung von Barrierefreiheit sind in Vorbereitung. Über seine Aktivitäten wird das Landeszentrum erstmals im Jahr 2024 in einem Jahresbericht informieren.

Über das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR)

Das anfängliche Beratungsangebot in den Bereichen Bauen öffentlicher Gebäude, öffentlicher Raum, Verkehr und öffentlicher Personennahverkehr sowie Unterstützung beim Thema Leichte Sprache steht nach wie vor zur Verfügung. Es soll auch im kommenden Jahr weiter ausgebaut werden und zum Beispiel Beratungskräfte der Selbsthilfeverbände aus dem ganzen Land in die Beratungsarbeit einbeziehen. Das Angebot richtet sich an Landesbehörden, die öffentliche Verwaltung, Landkreise, Städte und Kommunen sowie freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen in Baden-Württemberg.

Die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit übernimmt eine weitere wichtige Aufgabe: Sie vermittelt bei Konflikten im Zusammenhang mit Barrierefreiheit. Eine Schlichtung kann durch Menschen mit Behinderungen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, anerkannte Verbände und deren baden-württembergische Landesverbände sowie kommunale Behindertenbeauftragte beantragt werden.

Die Leistungen des LZ-BARR sind kostenfrei. Das LZ-BARR wird zudem von einem Fachbeirat unterstützt, in dem Menschen mit Behinderungen sowie externe Sachkundige und Fachleute aus der Landesverwaltung vertreten sind.

Das Landeszentrum Barrierefreiheit ist Teil des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration und erreichbar per Telefon (0711 123-3636), Fax (0711 123-3999), E-Mail an post@barrierefreiheit.bwl.de oder per Online-Formular. Weitere Informationen und die Möglichkeit zu Beratungs- und Schlichtungsanfragen finden Sie auf der Homepage des LZ-BARR.

Ergänzende Information: 95. „Toilette für alle“ wird eröffnet

Das bundesweit einmalige Erfolgsprogramm „Förderung von Toiletten für alle“ kann zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen einen weiteren Meilenstein vorweisen: Am Montag (4. Dezember) wird in Nürtingen die 95. „Toilette für alle“ im Land eröffnet. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration stellte seit dem Jahr 2015 insgesamt circa 900.000 Euro an Fördermitteln bereit, um insbesondere schwerstbehinderten Menschen mehr Mobilität und Teilhabe zu ermöglichen. 81 der 95 Standorte haben von der Landesförderung profitiert. Finanziert werden eine (elektrisch) höhenverstellbare Liege zum Wechseln der Inkontinenzartikel, ein elektrischer Personen-Lifter und ein luftdicht verschließbarer Windeleimer. 14 Standorte haben ihre „Toilette für alle“ auf eigene Initiative realisiert und so einen wichtigen Beitrag zu einem flächendeckenden Angebot im Land geleistet.

Die Förderaufrufe werden fachlich durch den Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung BW e. V. (LVKM) begleitet. Die Homepage „Toiletten für alle Baden-Württemberg“ bietet eine Übersicht über die bestehenden Standorte.