Coronavirus

Neue Verordnung zur Quarantäne bei Einreise nach Baden-Württemberg veröffentlicht

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Am deutsch-französischen Grenzübergang Kehl fahren Autos nach Deutschland.

Wer aus einem anderen Staat nach Baden-Württemberg einreist, muss künftig nicht mehr grundsätzlich in Quarantäne. Entscheidend ist dabei der Aufenthalt in einem auf Basis des Robert-Koch-Instituts ausgewiesenen Risikogebiet. Eine regelmäßig aktualisierte Liste der Risikogebiete finden Reisende auf der Website des Sozialministeriums.

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Durch eine Zunahme des Reiseverkehrs steigt automatisch das Infektionsrisiko. Denn das Virus lässt sich nicht durch Ländergrenzen aufhalten. Deshalb sind wir alle gefordert, auch weiterhin Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Nur so können wir die Infektionszahlen niedrig halten. Vor Antritt einer Reise sollte man sich darüber hinaus unbedingt über die Situation vor Ort informieren.“

Reisende, die aus einem vom RKI als Risikogebiet ausgewiesenen Staat zurückkehren, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Betroffene müssen darüber hinaus direkt nach ihrer Rückkehr Kontakt mit der Ortspolizeibehörde aufnehmen. Bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen drohen nach dem Infektionsschutzgesetz Bußgelder.

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Aktuelle Liste der Risikogebiete

Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Quarantäne (PDF)

Überblick Informationen zum Coronavirus: Einschätzung der aktuellen Lage für Baden-Württemberg, Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger, Hinweise für Reiserückkehrer und mehr