Im letzten Jahr hatte Baden-Württemberg gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Hessen eine Bundesratsinitiative für die Einführung der Widerspruchslösung gestartet. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 mehrheitlich für die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende gestimmt.
Nach starkem Rückgang waren die Organspendezahlen in 2023 bundesweit erstmalig wieder auf leichtem Erholungskurs. Das hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) heute (16. Januar) mitgeteilt. Baden-Württemberg konnte schon in den Pandemie-Jahren gegen den Bundestrend einen Zuwachs bei der Organspende verzeichnen und diesen Trend erfreulicherweise auch 2023 fortsetzen.
Weiterhin liegt Baden-Württemberg mit 12,1 Spenderinnen bzw. Spendern pro einer Million Einwohner über dem Bundesdurchschnitt von 10,3 Spendern pro einer Million Einwohner. Die organspendebezogenen Kontakte haben im Land von 461 auf 481 um vier Prozent zugenommen. Ebenfalls um vier Prozent hat die Zahl der Organspenderinnen und Organspender zugenommen: 2023 waren es 137 Personen, denen insgesamt 397 Organe entnommen werden konnten und damit sechs Prozent mehr als im Jahr 2022. Durchschnittlich werden einer Organspenderin beziehungsweise einem Organspender zwei bis drei Organe entnommen.
Widerspruchslösung könnte die Situtation verbessern
Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha äußerte sich erleichtert, dass sich die Organspendezahlen im Land weiter positiv entwickelt haben: „Organspende rettet Menschenleben. Ich danke jeder Bürgerin und jedem Bürger im Land, die und der sich für die Organspende entscheidet. Denn ungeachtet des anhaltenden Aufwärtstrends haben wir in Deutschland weiterhin einen erheblichen Mangel an Spenderorganen und liegen mit den Spenden pro Million Einwohner im internationalen Vergleich weit abgeschlagen zurück. Immer noch verlieren wir bundesweit zu viele mögliche Organspenderinnen und Organspender, weil die erforderliche Zustimmung zur Organspende fehlt.“
Im letzten Jahr hatte Baden-Württemberg gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Hessen eine Bundesratsinitiative für die Einführung der Widerspruchslösung gestartet. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 mehrheitlich für die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende gestimmt. Widerspruchslösung bedeutet, dass jede und jeder automatisch als Organspender gilt – außer man selbst oder Angehörige widersprechen. Bisher sind Entnahmen in Deutschland nur möglich, wenn jemand ausdrücklich zustimmt.
Minister Lucha weiter: „Der Entschließungsantrag enthält eine Aufforderung an die Bundesregierung, die Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufzunehmen. Die Länderreferenten der federführenden Antragsteller der Bundesratsinitiative sind schon dabei, Entwürfe zu erarbeiten. Wir dürfen für diese wichtige Gesetzesnovelle keine Zeit verlieren, denn immer noch haben zu wenig Menschen ihre Haltung zur Organspende dokumentiert. Wir sind in Europa eines der wenigen Länder, das die Widerspruchslösung noch nicht eingeführt hat. Deutsche Patientinnen und Patienten profitieren damit überproportional von Spenderorganen aus anderen Ländern. Ich hoffe und glaube daran, dass wir diesen Paradigmenwechsel auch in Deutschland schaffen können.“
Aufklärungsmöglichkeiten nutzen
Lucha abschließend: „Liebe Bürgerinnen und Bürger, nutzen Sie die umfassenden Aufklärungsmöglichkeiten, die es gibt, und treffen Sie gut informiert eine persönliche Entscheidung zur Organspende. Mit dem Ausfüllen vieler Organspendeausweise und dann hoffentlich mit der Widerspruchslösung kann auch in Deutschland eine Kultur der Organspende entstehen.“
Zur Dokumentation der Entscheidung bietet sich weiterhin der Organspendeausweis im praktischen Scheckkartenformat an. Auch in der Patientenverfügung sollte die Organspende berücksichtigt werden.
Mehr Informationen zur Organspende gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
BZgA – Informationen zur Organ- und Gewebespende