Coronavirus

Startschuss für 19 Modellprojekte in den Bereichen Kultur, Jugend, Tourismus, Freizeit und Sport

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Mehrere junge Leute sitzen an einem Tisch, auf dem Unterlagen und Notizzettel liegen

Öffnen mit Umsicht und Vorsicht: Das Sozialministerium und die Kommunalen Landesverbände haben insgesamt 19 Modellprojekte aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen ausgewählt, um weitere Öffnungsschritte in Baden-Württemberg abzusichern. 

Das Sozialministerium und die Kommunalen Landesverbände geben vorläufig grünes Licht für insgesamt 19 Modellprojekte aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Die Vorhaben umfassen insbesondere die Bereiche Tourismus, Kultur, Kinder- und Jugendarbeit sowie den Sport. Die ausgewählten Projekte wurden von den örtlichen Gesundheitsämtern vorab geprüft, von dort erfolgt dann auch die offizielle Zulassung. Die Durchführung der Projekte wird wissenschaftlich eng begleitet.

Entscheidung für einzelne Modellprojekte nicht leicht

„Auch in Baden-Württemberg sinkt die Inzidenz und das Infektionsgeschehen nimmt ab. Deshalb sind weitere Modellprojekte möglich“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Samstag (29. Mai) in Stuttgart. „Die Auswahl ist uns natürlich nicht leichtgefallen, und ich bitte auch all jene um Verständnis, die mit ihren Vorhaben nicht zum Zug gekommen sind. Zentrale Kriterien waren neben einer engen wissenschaftlichen Begleitung auch eine zeitnahe Umsetzung, sodass die Erkenntnisse möglichst schnell vorliegen und am Ende alle Branchen davon profitieren.“

Gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden hatte das Sozialministerium einen Aufruf gestartet und bis zum 20. Mai 2021 um Vorschläge für entsprechende Modellprojekte gebeten. Insgesamt 83 Anträge sind eingegangen, davon 39 im Bereich Kultur. „Der Anteil von gut 50 Prozent aus dem Kulturbereich zeigt, wie dringend gerade diese Branche Öffnungsperspektiven braucht. Dies haben wir bei unserer Projektauswahl ebenfalls berücksichtigt“, so Minister Lucha.

Auswahlkriterien der Modellprojekte

Kriterien für die Auswahl waren neben der wissenschaftlichen Begleitung auch die Übertragbarkeit der Projekte auf den jeweiligen Lebens- und Branchenbereich, die Qualität von Test- und Hygienekonzepten sowie die digitale Kontaktpersonennachverfolgung und vor allem eine zeitnahe Durchführung. Grundvoraussetzung für alle Modellprojekte ist auch weiterhin, dass die 7-Tages-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis stabil unter 100 liegt und die Bundesnotbremse nicht in Kraft ist. Nähere Details zur Umsetzung der Projekte müssen in den kommenden Tagen aber noch zwischen dem Sozialministerium und den betroffenen Projektträgern abgestimmt werden. 

In dem gemeinsamen Auswahlverfahren von Sozialministerium und Kommunalen Landesverbänden wurden die ausgewählten Modellprojekte zwei Kategorien zugeordnet:

  • Modellvorhaben, die bei entsprechenden Voraussetzungen ggf. nach ca. 2 Wochen in landesweite Öffnungen übertragen werden können (Kategorie 1)
  • Modellvorhaben, die bei entsprechenden Voraussetzungen ggf. nach ca. 4 oder mehr Wochen in landesweite Öffnungen übertragen werden können (Kategorie 2)

Die Kommunalen Landesverbände begrüßen, dass das Land damit ihren Vorschlag zur Bildung von Modellkategorien aufgegriffen habe. So werde sichergestellt, dass die erreichten Erkenntnisgewinne perspektivisch auch schnellstmöglich auf landesweite Öffnungskonzepte übertragen werden können. Der Präsident des Gemeindetags Steffen Jäger, das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Gudrun Heute-Bluhm und der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Alexis von Komorowski sind sich daher in ihrer Bewertung einig: „Die Zahl von 83 Anträgen für das Erproben weiterer verantwortlicher Öffnungsschritte bestätigt ein weiteres Mal, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise tatkräftig und innovativ zur bestmöglichen Pandemiebewältigung beitragen.“ Allerdings liege es bei so vielen Modellprojekten in der Natur der Sache, dass nicht alle Projekte berücksichtigt werden könnten.

Zusätzliche Öffnungsperspektiven

Die aktuell sehr positive Inzidenzentwicklung habe es dabei ermöglicht, mit dem Land Einvernehmen darüber zu erzielen, dass Stadt- und Landkreise mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 rasch zusätzliche Öffnungsperspektiven erhalten sollen. Insbesondere soll die Corona-Verordnung – vorbehaltlich der Zustimmung der Ressorts - bereits zum 7. Juni 2021 dahingehend angepasst werden, dass die betreffenden Stadt- und Landkreise unmittelbar in die Öffnungsstufe 3 einsteigen können, ohne die vorhergehenden Öffnungsstufen durchlaufen zu müssen. Diese generelle Öffnungsperspektive biete zahlreichen eingereichten Modellvorhaben die Möglichkeit der regulären Umsetzung im Rahmen der Corona-Verordnung.

Die Verantwortlichen der ausgewählten Projekte sind nun aufgefordert, nach zwei bzw. vier Wochen einen Zwischenbericht vorzulegen. Auf dieser Basis wird das Sozialministerium dann kurzfristig über weitere Schritte entscheiden.

Bereits gestartete Modellprojekte

Im Zusammenhang mit einem ersten Modellprojekt des Europaparks in Rust (gestartet am 21. Mai 2021) sollen schon in den kommenden Tagen erste wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Damit wird den Freizeitparks im gesamten Land eine zeitnahe Öffnung Anfang Juni 2021 in Aussicht gestellt. Dieses Vorgehen soll letztlich auch als Vorbild für die Bewertung der übrigen, jetzt ausgewählten Modellvorhaben dienen. Bereits frühzeitig starten konnte beispielsweise auch ein Jugendprojekt aus dem Landkreis Emmendingen, das über Pfingsten Erkenntnisse für Jugendfreizeiten für die anstehenden Sommerferien liefern soll.

Außerdem wurden sogenannte Selbstläufer-Vorhaben identifiziert. Bei diesen wird davon ausgegangen, dass sie perspektivisch aufgrund des zu erwartenden abnehmenden Infektionsgeschehens und der damit einhergehenden Öffnungsschritte ohnehin durchgeführt werden können und nicht als Modell erprobt werden müssen. Sicherheitshalber wurden aber auch für diese Vorhaben bereits Vorratsbeschlüsse gefasst.  

Der Pressemitteilung ist das von Sozialministerium und Kommunalen Landesverbänden gemeinsam erstellte Konsenspapier zur Einordung der Modellvorhaben und zur Erläuterung der weiteren Schritte (PDF) beigefügt.

Die Modellprojekte im Einzelnen:

  • Breisgau-Hochschwarzwald, (Blas-)Musikproben und -konzerte, Antragsteller: Bund Deutscher Blasmusikverbände e.V.
  • Ortenaukreis, (Blas-)Musikproben und -konzerte, Antragsteller: Stadt Achern
  • Landkreis Karlsruhe, (Blas-)Musikproben und -konzerte, Antragsteller: Stadt Ettlingen
  • Sigmaringen, Tourismus, Antragsteller: Stadt Mengen, Stadt Sigmaringen, Stadt Bad Saulgau, Stadt Pfullendorf
  • Breisgau-Hochschwarzwald / Lörrach / Waldshut, Tourismus, Antragsteller: Hochschwarzwald Tourismus
  • Calw, Tourismus, Antragsteller: Stadt Bad Wildbad
  • Rastatt, Freiluft-Theater, Antragsteller: Gemeinde Ötigheim
  • Schwäbisch-Hall, Freiluft-Theater, Antragsteller: Freilichtspiele Schwäbisch Hall
  • Ravensburg, Feste, Antragsteller: Stadt Weingarten
  • Alb-Donau-Kreis, Indoor Theaterveranstaltungen, Antragsteller: Stadt Ulm
  • Stadt Stuttgart, Indoor Theaterveranstaltungen, Antragsteller: Staatstheater Stuttgart
  • Ortenaukreis, Sport, Antragsteller: Südbadischer Fußballverband
  • Ostalbkreis, Sonstige Lebensbereiche, Antragsteller: Stiftung Internat. Musikschulakademie, Kulturzentrum Schloss Kapfenburg
  • Ludwigburg, Kinder- und Jugendarbeit, Antragsteller: Stadt Ludwigsburg
  • Ravensburg, Öffnung von zwei Clubs, Antragsteller: Stadt Ravensburg
  • Mannheim, 5 Tanzveranstaltungen, Antragsteller: NEXT Mannheim
  • Stadtkreis Freiburg, Sitzplatzvergabe, freie Sitzplatz/Stehplatz-Wahl, Antragsteller: Jazzhaus Freiburg
  • Konstanz, Proben- und Spielbetrieb (Theater), Antragsteller: Landkreis Konstanz
  • Tübingen, Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche (Sport), Antragsteller: Dr. Lisa Federle 

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