Der Ministerrat hat den Entwurf des ersten Psychiatriegesetzes für Baden-Württemberg beschlossen. „Damit schaffen wir verbindliche Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte und gemeindenahe psychiatrische Versorgung der Menschen, die auf Grund einer psychischen Störung krank oder behindert sind“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter.