Nach der Aufhebung der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg Anfang März entfallen ab dem 8. April nun auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Vulnerablen Personen sowie deren Kontaktpersonen wird empfohlen, weiterhin die AHA+L-Maßnahmen zu beachten.