Es gibt immer weniger Arztpraxen und Kliniken, an die sich hilfesuchende Frauen wenden können, die nach erfolgter Beratung einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen. Die Landesregierung prüft sorgfältig, welche Möglichkeiten es für das Land gibt, um seinen gesetzlich verankerten Sicherstellungsauftrag zu erfüllen.