Die Bundesratsinitiative von Justizminister Guido Wolf und Sozialminister Manne Lucha zielt darauf ab, die Tilgungsfristen für Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen im Bundeszentralregistergesetz zu verlängern. Jugendämter und Vereine sollen auch dann zuverlässig von einschlägigen Verurteilungen Kenntnis erlangen, wenn diese bereits länger zurückliegen.