Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz wird gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 angepasst, wonach längere Fixierungen von Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie nur noch mit der Genehmigung eines Richters erfolgen dürfen. Damit sollen die Rechte psychisch kranker Menschen erheblich gestärkt werden.