Die Chancengleichheit von Frauen und Männern ist weltweit ein wichtiges Thema. Die Entwicklung von Gender Mainstreaming ist dabei das Ergebnis internationaler und nationaler gleichstellungspolitischer Bemühungen. Gender Mainstreaming ist ein Organisations- und Politikkonzept zur aktiven Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Bereits 1995 bei der 4. UN-Weltfrauenkonferenz in Peking wurde Gender Mainstreaming als verbindliches Konzept der Organe der Vereinten Nationen beschlossen. Auch die Mitgliedsstaaten haben sich in der Pekinger Aktionsplattform verpflichtet, durch Strategien die „Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive in alle Entscheidungsprozesse sicherzustellen“. Heute ist Gender Mainstreaming in der Europäischen Union und in vielen Ländern, wie auch in Deutschland, verankert.
Was heißt Gender Mainstreaming?
Gender Mainstreaming ist ein Fachbegriff, der in der englischen Sprache neu entwickelt wurde. In der englischen Sprache umschreibt „gender“ – im Gegensatz zu „sex“ als biologischem Geschlecht – das soziale Geschlecht von Männern und Frauen, also alle Rollenzuweisungen und tradierten Geschlechterbilder. „Gender“ ist eine Rollenzuschreibung von außen, die häufig verinnerlicht wurde. „Mainstreaming“ bedeutet, etwas in den Hauptstrom des Denkens und Handelns zu bringen.
Gender Mainstreaming bedeutet zusammengefasst, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen. In allen Lebensbereichen sollen Bedingungen geschaffen werden, die es Frauen und Männer ermöglichen, gleichberechtigt miteinander zu leben. Das ist das Ziel des Organisations- und Politikkonzepts Gender Mainstreaming.
Besonderheiten
Neu an Gender Mainstreaming ist, dass für die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern die einzelnen Fachgebiete selbst zuständig sind. Sie wissen am besten, wie ein Programm bzw. ein Projekt ausgestaltet werden kann. Durch eine vernetzte Denkweise, die neben dem fachlichen Ziel auch die Chancengleichheit von Frauen und Männern umfasst, können Strukturen so verändert werden, dass Chancengleichheit effektiv gefördert wird.
Eine weitere Besonderheit von Gender Mainstreaming ist, dass Frauen und Männer nicht als zwei homogene Gruppen gesehen werden. Gender Mainstreaming berücksichtigt vielmehr, dass sich die Situationen von Frauen und Männern – zum Beispiel durch die Geburt von Kindern, durch Scheidung, durch Krankheit oder im Alter – ändern können.
Gender Mainstreaming-Instrumente
Zur Umsetzung von Gender Mainstreaming wurden verschiedene Instrumente in Form von Checklisten, Leitfäden etc. entwickelt (z.B. 3R-Methode, 6-Schritte-Methode, Gender Impact Assessment). Sie sind sowohl für allgemeine Handlungsfelder konzipiert als auch für spezielle Sachgebiete.
Beispiel:
Bei der 6-Schritte-Methode wird der Gender Mainstreaming-Prozess in sechs Schritten vollzogen. Nach der Definition des gleichstellungspolitischen Ziels (1), folgt die Analyse der Probleme und der Betroffenen (2); es werden Optionen entwickelt (3) und analysiert (4). Die zur Zielerreichung am besten geeignete Option wird umgesetzt (5) und im letzten Schritt evaluiert (6). Im Bereich der Verkehrssicherheit könnte das gleichstellungspolitische Ziel zum Beispiel „Das Unfallrisiko von Frauen und von Männern im Straßenverkehr wird gesenkt“ heißen.
Zur Umsetzung des in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerten Auftrags, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt, hat der Ministerrat am 9. Juli 2002 die Implementierung von Gender Mainstreaming in der baden-württembergischen Landesverwaltung beschlossen. Die Ministerien und die anderen Landesbehörden sind somit verpflichtet, im Rahmen ihrer fachlichen Arbeit den auf Chancengleichheit abzielenden Ansatz des Gender Mainstreaming umzusetzen.
Der Beschluss des Ministerrats wurde rechtlich im Gesetz zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz – ChancenG; Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2005, Seiten 650ff) verankert.
In § 2 dieses Gesetzes („Besondere Verantwortung“), das am 22. Oktober 2005 in Kraft getreten ist, wird Folgendes ausgeführt: „Alle Beschäftigten, insbesondere diejenigen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, fördern die tatsächliche Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen der Dienststelle.“
Gemäß des Koalitionsvertrags wird das Chancengleichheitsgesetz derzeit novelliert.
Implementierungsprozess
Zur Einführung von Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung wurde eine ressortübergreifende Organisationsstruktur errichtet. Sie umfasst eine strategische Ebene (Lenkungsgruppe), eine konzeptionelle Ebene (Projektgruppe) und eine operative Ebene (Multiplikatorinnen, Multiplikatoren). Diese Struktur stärkt zum einen die Eigenverantwortlichkeit der Ministerien bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming und sichert zum anderen den notwendigen Erfahrungs-, Informations- und Wissenstransfer.
Aufgaben der Geschäftsstelle
Darüber hinaus wurde im Sozialministerium Baden-Württemberg eine Geschäftsstelle eingerichtet, die durch einen Fachbeirat Gender Mainstreaming mit externen Expertinnen und Experten unterstützt wird. Sie koordiniert den Prozess, fördert den Austausch und organisiert notwendige Fortbildungsangebote.
Die Broschüre „Chancengleichheit konkret. Eine Arbeitshilfe zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in den Ministerien des Landes Baden-Württemberg“ wurde im Frühjahr 2012 bereits in der 4. Auflage herausgegeben.
2012 wurde unter dem Titel „Chancengleichheit als Leitprinzip. Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung" ein weiterer Fortschrittsbericht zum Stand der Implementierung von Gender Mainstreaming vorgelegt. Dieser Bericht stellt die in diesem Zeitraum erzielten Fortschritte bei der weiteren Implementierung des auf Chancengleichheit abzielenden Konzeptes dar.
Der erste Umsetzungsbericht wurde dem Ministerrat am 14. September 2004 unter dem Titel „Chancengleichheit als Leitprinzip. Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung. Bericht über Phase 1“ vorgelegt. Der erste Umsetzungsbericht wurde dem Ministerrat be-reits 2004 unter dem Titel „Chancengleichheit als Leitprinzip. Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung. Bericht über Phase 1“ vorgelegt. Dieser Bericht beschreibt insbesondere die Erfahrungen aus den in dieser Phase des Implementierungsprozesses durchgeführten Modellprojekten. Er enthält darüber hinaus auch grundlegende Informationen zum Begriff und zu den Zielen von Gender Mainstreaming.
Die Kommunalpolitik und die Kommunalverwaltungen tragen dazu bei, dass Bürgerinnen und Bürger sich in ihrem Lebensumfeld wohl fühlen und gern in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihrem Landkreis leben und sich engagieren.
Aufgrund des demografischen Wandels sind Kommunen in besonderer Weise gefordert, auf die Lebenssituationen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger einzugehen. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern ist dabei ein grundlegender Baustein und entspricht dem verfassungsrechtlichen Auftrag.
In Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Bezeichnung „Staat“ umfasst sowohl den Bund als auch die Länder, die Kommunen sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Darüber hinaus ist die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch die baden-württembergischen Kommunen in §§ 23, 24 des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitgesetz, GBl. vom 21.10.2005, S. 650 ff) geregelt. Neben Maßnahmen der behördeninternen und externen Frauenförderung gewinnt die Umsetzung von Gender Mainstreaming in den Städten, Gemeinden und Landkreisen immer mehr an Bedeutung, um Chancengleichheit für Frauen und Männer aktiv zu fördern.
Gemäß des Koalitionsvertrages wird das Chancengleichheitsgesetz derzeit novelliert.
Prozess zur Implementierung
Damit Gender Mainstreaming in allen Bereichen der Verwaltung dauerhaft umgesetzt wird, ist die Unterstützung durch die Kommunalpolitik von großer Bedeutung. Beschlüsse des Gemeinderats oder des Kreistags können für die Einführung (Implementierung) von Gender Mainstreaming sehr hilfreich sein. Auf der Grundlage von Beschlüssen wurde und wird der Implementierungsprozess zum Beispiel in den Stadtkreisen Freiburg (im Breisgau) und Karlsruhe planmäßig umgesetzt. Durch Schulungen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Geschlechtergerechtigkeit sensibilisiert und erhalten das notwendige Wissen zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in ihrer Facharbeit.
Genderplanning - Wir planen für Männer und Frauen!
Genderplanning bezeichnet die Umsetzung von Gender Mainstreaming im Bereich der öffentlichen Planung und meint sowohl die Landesplanung, als auch die Regionalplanung, die Bauleitplanung, Verkehrsplanung etc.
Im Rahmen des Interreg IIIA Projektes „Genderplanning – Geschlechtergerechte Planung im öffentlichen Raum“ haben wir 2005-2008 ein länderübergreifendes Netzwerk zur Umsetzung von Genderplanning in der Bodenseeregion gefördert. Dabei nahmen fünf Kommunen aus Vorarlberg und Baden-Württemberg die Qualität von Plätzen, Straßen und anderen öffentlichen Orten unter die Lupe. Ziel des gemeinsamen Projekts war, auf der Praxisebene beispielhaft die Umsetzungsmöglichkeiten von Geschlechtergerechtigkeit anhand konkreter, aktueller Planungsvorhaben zu ermitteln, die entsprechenden Verfahren aufzuzeigen sowie die dabei gemachten Erfahrungen in Form der Broschüre „Genderplanning – Leitfaden für gendergerechte Planung in der Gemeinde“ aufzubereiten. Das Projekt wurde auch während des Kongresses „Vielfalt fördern – Prozesse initiieren – voneinander lernen“ am 14./15.06.2007 in Mannheim vorgestellt.
Good-Practice-Beispiele
Gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden unterstützen wir die Landkreise, Städte und Gemeinden bei der Implementierung von Gender Mainstreaming. So haben wir die Broschüre „Chancengleichheit braucht Ideen. Eine Arbeitshilfe zur Umsetzung von Gender Mainstreaming und Gender Planning in den Kommunen“ herausgegeben. Sie kann kostenfrei bestellt oder rechts heruntergeladen werden.
Aufgrund einer Umfrage bei den Stadt- und Landkreisen 2007 haben wir eine Best-Practice-Übersicht zu Maßnahmen der internen Frauenförderung, der externen Frauenförderung und Gender Mainstreaming zusammengestellt. Darin ist eine kleine Auswahl von Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern dargestellt, die zur Nachahmung anregen sollen.
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist ein Querschnittsziel der Europäischen Union. Seit 1997 ist in Artikel 2 und 3 des EG-Vertrags festgelegt, dass die Europäische Union bei allen Maßnahmen auf die Beseitigung von Ungleichheiten und auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern hinzuwirken hat (Gender Mainstreaming).
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Europäische Union Gender Mainstreaming in ihrer Förderpolitik umgesetzt und in der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) verankert. Aus diesem Fonds geförderte Projekte müssen zusätzlich zu einem der spezifischen Ziele des Operationellen Programms (Förderstrategie des Landes Baden-Württemberg zur Umsetzung des ESF) auch gleichzeitig das Querschnittsziel Gleichstellung von Frauen und Männern umsetzen.
Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union In der Förderperiode 2014-2020 stehen für Baden-Württemberg 260 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Das Sozialministerium ist für die fachliche und verwal-tungstechnische Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg gesamtverantwortlich. Weiterführende Informationen finden Sie auf der ESF-Website (Link siehe rechts).
Zur Unterstützung aller Akteure im ESF wurden im Rahmen des Coaching-Begleitprojekts „Gender Mainstreaming im ESF in Baden-Württemberg“ Handreichungen entwickelt. Darin finden alle Beteiligten Hinweise, worauf sie bei der Erstellung der Konzeption, Planung und Durchführung von Projekten zu achten haben. Sie müssen dabei die unterschiedlichen Rollen von Frauen und Männern beachten, die geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Auswirkungen der Veränderungen wahrnehmen und in ihre Projektplanungen einbeziehen sowie nach Wegen suchen, um Geschlechtergerechtigkeit zu fördern.