Hilfe und Beratung

Unterstützung in vielfältiger Form

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Jugendliche unterhalten sich

Junge Menschen, die durch soziale Benachteiligung oder individuelle Beeinträchtigung auf Unterstützung angewiesen sind, sollen diese im Rahmen der Jugendhilfe erhalten. Möglichst ortsnahe und lebensweltbezogene sozialpädagogische Hilfen fördern ihre schulische und berufliche Ausbildung.

Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg

Der Neuerlass des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg - kurz LKJHG – in der Fassung vom 21. Oktober 2025 ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Das Gesetz dient als Ausführungsgesetz zum achten Sozialgesetzbuch zur Umsetzung und Stärkung des Kinderschutzes, der Beteiligung junger Menschen, der inklusiveren Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Förderung von jungen Menschen und ihren Familien.

Anlass für den Neuerlass des Kinder- und Jugendhilfegesetz Baden-Württemberg war das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist. Mit ihm wurden eine große Anzahl von Vorschriften im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) geändert. In einigen neuen und geänderten Vorschriften des SGB VIII sind ausdrücklich Landesrechtsvorbehalte enthalten. Darüber hinaus wies das bisher geltende LKJHG Reformbedarf auf.

Überdies wird durch den Neuerlass des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Baden-Württemberg das politische Ziel verfolgt, die Kinder- und Jugendrechte im Land zu stärken, den Schutz von Kindern und Jugendlichen auszuweiten und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei den sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen besser abzusichern.

Anpassungen zum 1. Januar 2026

Die Anpassungen im neu erlassenen Kinder- und Jugendhilfegesetz Baden-Württemberg betreffen unter anderem:

  • die Darstellung der Rechte von jungen Menschen und ihren Familien sowie deren Beteiligung,
  • die Präzisierung der Verfahren zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt,
  • die Umsetzung der Ombudsstellen,
  • die Beteiligung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen,
  • die Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe,
  • die Präzisierung des Grundsatzes der Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
  • die Präzisierung der Erlaubnis und Aufsicht im Bereich von Einrichtungen der stationären und teilstationären Unterbringung von Kindern und Jugendlichen und der damit im Zusammenhang stehenden Anforderungen an die in diesem Bereich tätigen Personen,
  • die Ausgestaltung von familienähnlichen Betreuungsformen,
  • der Ausgestaltung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit,
  • die Rechte der Jugendhilfeausschüsse,
  • die Besetzung des Landesjugendhilfeausschusses.

Beteiligungsprozess

Bereits vor der Erstellung des Regelungsentwurfs wurden in einem intensiven und umfangreichen Beteiligungsprozess mit sämtlichen Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe unter Moderation des Sozialministeriums Baden-Württemberg die Grundsätze für den Neuerlass erarbeitet. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe (PDF) sowie die Ergebnisse der umfangreichen landesweiten Jugendanhörung (PDF) flossen in den Neuerlass des LKJHG ein. Auch die Bürgerinnen und Bürger hatten während des Anhörungsverfahrens die Möglichkeit, den Gesetzentwurf auf dem Beteiligungsportal des Landes zu kommentieren.

Downloads zum Kinder- und Jugendhilfegesetz Baden-Württemberg