Hilfe und Beratung

Unterstützung in vielfältiger Form

Jugendliche unterhalten sich

Junge Menschen, die durch soziale Benachteiligung oder individuelle Beeinträchtigung auf Unterstützung angewiesen sind, sollen diese im Rahmen der Jugendhilfe erhalten. Möglichst ortsnahe und lebensweltbezogene sozialpädagogische Hilfen fördern ihre schulische und berufliche Ausbildung.

Beteiligungsprozess zur Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg

Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes (KJSG) in Kraft getreten. Mit ihm wurden eine große Anzahl von Vorschriften im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) geändert. In einigen neuen und geänderten Vorschriften des SGB VIII sind ausdrücklich Landesrechtsvorbehalte enthalten – diese heißt es jetzt zu konkretisieren und umzusetzen. Gleichzeitig hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, die Kinder- und Jugendrechte im Land zu stärken, den Schutz von Kindern und Jugendlichen auszuweiten und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei den sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen besser abzusichern.

In einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit allen kommunalen Landesverbänden und allen Spitzen- und Dachverbänden der Träger der freien Jugendhilfe sowie einer Jugendanhörung wurden die Stellungnahmen für künftige Rechtsnormen erarbeitet. Anhand dieser Stellungnahmen hat sich das Sozialministerium zur Aufgabe gemacht, die Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) noch in dieser Legislaturperiode zu erarbeiten und den Gesetzgebungsprozess abzuschließen: