Soziale Leistungen

Soziale Leistungen ermöglichen in Not geratenen Menschen ein Leben in Würde. Unterstützung wird etwa in Form von Sozialhilfe, dem Landesblindengeld oder dem Verbraucherinsolvenzverfahren geleistet.

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Sozialhilfe: Grundsicherung für den Lebensunterhalt
Sozialhilfe

Grundsicherung für den Lebensunterhalt

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Dabei beschränkt sich die Sozialhilfe nicht nur auf materielle Hilfen, sondern umfasst auch persönliche Hilfen und Beratungsangebote.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Restschuldbefreiung

Das Verbraucher-insolvenzverfahren

Am Ende eines Verbraucherinsolvenzverfahrens kann die Befreiung von den Restschulden stehen, d. h. nach einer mehrjährigen Wohlverhaltensperiode werden der Schuldnerin oder dem Schuldner die verbliebenen Schulden erlassen.

Wohnungslosenhilfe
Wohnungsnotfallhilfe

Hilfe für wohnungslose Menschen

Wer keine Wohnung hat oder von Wohnungslosigkeit bedroht ist, befindet sich in einer Notlage. Deshalb ist es wichtig, die Hilfsangebote in Baden-Württemberg weiter auszubauen. Als freiwillige Leistung fördert das Land bauliche Investitionen in der Wohnungslosenhilfe.

Landesblindenhilfe
Landesblindenhilfe

Anspruch auf Blindengeld

Zum Ausgleich blindheitsbedingter Nachteile haben blinde und hochgradig sehschwache Menschen unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen Anspruch auf die Landesblindenhilfe in Form von Blindengeld.