Interdisziplinäre Frühförderstellen

Behinderungen in den ersten Lebensjahren frühzeitig und richtig erkennen

Drohende Behinderungen können oft vermieden, eingetretene Behinderungen und ihre Folgen gemildert oder möglicherweise sogar ganz beseitigt werden. Dies gelingt jedoch nur, wenn die Risiken und Beeinträchtigungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt richtig erkannt werden und eine gezielte ganzheitliche Therapie und Förderung eingeleitet wird. Das Land fördert deshalb seit Beginn der 90er Jahre den Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Netzes nichtklinischer interdisziplinärer Frühförderstellen in Baden-Württemberg.

Gefördert werden interdisziplinär besetzte Frühförderstellen anerkannter Träger von Kommunen und der freien Wohlfahrtspflege nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen des Sozialministeriums. Der Personalkostenzuschuss beträgt 17.000 Euro je Fachkraft. Bei einem Einzugsbereich von 250.000 Einwohnern werden in der Regel 3 Fachkräfte je Frühförderstelle gefördert. Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Frühförderstelle liegt. Bei erstmaliger Antragstellung ist nachzuweisen, dass die Einrichtung die fachlichen Voraussetzungen der Landeskonzeption erfüllt. Dies muss von der Landesärztin für Menschen mit Behinderungen beim Landesversorgungsamt Baden-Württemberg in deren Funktion als „überregionale Arbeitsstelle Frühförderung“ schriftlich bestätigt werden.

Derzeit gibt es 38 interdisziplinäre Frühförderstellen und 377 sonderpädagogische Beratungsstellen.