Investitionsförderung

Land fördert gemeindeorientierte Wohn- und Beschäftigungsangebote

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Bundesteilhabegesetz wurde das Recht von Menschen mit Behinderungen gestärkt, ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse frei zu wählen und ihnen gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Entsprechend diesen Vorgaben trägt die Investitionsförderung der Landesregierung zur Gestaltung einer zeitgemäßen, inklusiven, bedarfsgerechten, dezentralen und wohnortnahen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen in den Stadt- und Landkreisen bei.

Gefördert werden der Erwerb, die Schaffung, Erweiterung, der Umbau und die Modernisierung von

  • Wohnangeboten für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Unterbringungsbeschluss,
  • Förder- und Betreuungsgruppen,
  • Werkstätten für behinderte Menschen,
  • innovativen, inklusiven Beschäftigungsangeboten in Werkstätten,
  • innovativen, inklusiven Angeboten der Tagesbetreuung.

Nebenstehend finden Sie die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von dezentralen Wohnangeboten sowie von Betreuungs- und Werkstattangeboten für Menschen mit Behinderungen.

Ebenfalls nebenstehend können Sie das Kriterienhandblatt für innovative und inklusive Beschäftigungsangebote nach Nummer 2.1.5 der Verwaltungsvorschrift herunterladen. Die hierin enthaltenen Ausführungen zu innovativen und inklusiven Wohnangeboten dienen der allgemeinen Information. Das Kriterienhandblatt steht auch in leichter Sprache zum Download bereit.