Rehabilitation

Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Kleinkind trägt Orthesen

Jeder behinderte Mensch muss unabhängig von Alter, Geschlecht, Art und Schwere der Behinderung alle notwendigen Hilfen zu seiner medizinischen, schulischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation erhalten. Nur so gelingt eine umfassende Eingliederung in den Alltag und das berufliche Leben.

Die dafür notwendigen Leistungen haben ihre Grundlage im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Zuständig sind in erster Linie die gesetzlichen Rehabilitationsträger, d. h. die Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit und die Sozialhilfeträger.

Als federführendes Landesressort koordiniert das Sozialministerium das Rehabilitationsgeschehen auf Landesebene sowie im Verhältnis zum Bund und zu den anderen Bundesländern. Um die gesteckten Rehabilitationsziele zu erreichen, hilft das Land ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen durch bestimmte Förderprogramme.

Frühförderung

Die frühe und rechtzeitige Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder zählt zu den wichtigen Bereichen der Rehabilitationspolitik des Landes Baden-Württemberg. Frühförderung will Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst früh erkennen, das Auftreten von Behinderungen verhüten, Behinderungen und ihre Folgen mildern oder beheben. Frühförderung als ganzheitliches und interdisziplinäres System von Hilfen umfasst folgende Angebote: Diagnostik, Therapie, Pädagogische Förderung, Beratung, Anleitung und Stützung der Eltern.

Das Sozialministerium hat 1998 die „Rahmenkonzeption zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg“ veröffentlicht.  Die Konzeption beschreibt das Frühfördersystem im Land und stellt die Basis für die Weiterentwicklung der Frühförderung dar.

Die tragenden Pfeiler der Frühförderung in Baden-Württemberg sind

  • niedergelassene Ärzte und Therapeuten,
  • ein dichtes Netz von Kinderkliniken und Sozialpädiatrischen Zentren
  • die überregionale Arbeitsstelle Frühförderung
  • die Interministerielle Kommission Frühförderung,
  • ein flächendeckendes Netz von Sonderpädagogischen Beratungsstellen

sowie ein noch im Ausbau befindliches Netz von interdisziplinär besetzten Frühförderstellen freier oder kommunaler Träger.

Nach Abschluss einer Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung in Baden-Württemberg ist eine grundlegende Überarbeitung der Rahmenkonzeption beabsichtigt.

Weitere Informationen – wie Adressen, Namen und Träger der einzelnen interdisziplinären Frühförderstellen, sozialpädiatrischen Zentren und sonderpädagogischen Beratungsstellen – finden Sie im Wegweiser „Frühförderung in Baden-Württemberg“ (Link siehe Seitenende).

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Medizinisch-berufliche Rehabilitation

Die Leistungen dieser Einrichtungen sind durch das Ineinandergreifen von medizinischer Behandlung und Maßnahmen der beruflich-sozialen Rehabilitation „bereits am Krankenbett“ gekennzeichnet. In den Einrichtungen mit medizinisch-beruflicher Rehabilitation werden – angepasst an die jeweilige Krankheits- oder Behinderungsart – folgende berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation erbracht:

  • Berufsfindung und Arbeitserprobung,
  • Berufsvorbereitung,
  • Berufliche Anpassung.
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