Menschen mit Behinderungen

Wohnen nach Maß

Behinderte Frau malt ein Bild

Menschen mit Behinderungen, die in Privathaushalten wohnen, können auf eine Reihe von offenen Hilfen und ambulanten Diensten zurückgreifen, wie Wohnberatung, Hausnotruf, Fahrdienste oder Familienentlastende Dienste.

Zu speziellen Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen gehören Heime und Anstalten, Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftswohnanlagen, Außenwohngruppen, Betreutes Wohnen und anderes mehr.

Aktuell intensiv diskutiert wird, wie man Menschen mit Behinderungen die freie Entscheidung darüber ermöglichen kann, wie und wo sie leben wollen. Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie behinderte und nicht behinderte Menschen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können. Das Sozialministerium hat dazu verschiedene Diskussions- und Mitwirkungsprozesse ins Leben gerufen.

Wohneinrichtungen

Zu den Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen gehört ein breites Spektrum von Angeboten: Heime und Anstalten, Wohnheime, Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitunterbringung etc.

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Dezentralisierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Eine wesentliche Rolle dabei, Menschen mit Behinderungen Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen, spielt die Frage nach der Wohnform. Bereits im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung deshalb verpflichtet, die Umwandlung der ca. 20 Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe im Land unterstützend zu begleiten. Das Sozialministerium und die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege haben für die Konversion einen breiten Mitwirkungsprozess ins Leben gerufen, den nach dem Ort der Auftaktveranstaltung (Gültstein im Kreis Böblingen) benannten Gültstein-Prozess.

Komplexeinrichtungen sind große Einrichtungen der Behindertenhilfe mit einem umfassenden Arbeits-, Betreuungs- und Wohnungsangebot für Menschen mit Behinderung. Sie befinden sich i. d. R. an Standorten außerhalb der Gemeinden und stellen eine gesonderte geschlossene Lebenswelt für Menschen mit Behinderungen dar. Ziel der Umwandlung ist es, an diesen zentralen Standorten stationäre Plätze abzubauen und dezentrale Wohnmöglichkeiten in den Gemeinden aufzubauen. Dabei geht es nicht darum, die Komplexeinrichtungen insgesamt in Frage zu stellen. Aber Menschen mit Behinderungen müssen eine echte Wahlmöglichkeit haben.

Bei der Dezentralisierung stehen die Akteure neben offenen Fragen im Umgang mit den bisherigen Standorten vor der Aufgabe, den Inklusionsgedanken auch in den oftmals vor Jahrzehnten und meist „auf der grünen Wiese“ angesiedelten Komplexeinrichtungen umzusetzen. Dazu gehören eine angemessene Verkehrsanbindung sowie Nutzungsmöglichkeiten der kommunalen Infrastruktur.

Im Juli 2013 ist der Gültstein-Prozess mit einer großen Fachtagung von Betroffenen, Experten und politischen Entscheidungsträgern in die nächste Runde gegangen. Im Mittelpunkt stand die Diskussion, wie die Empfehlungen des von Verbänden, Betroffenen und Angehörigen erarbeiteten „Impulspapiers Inklusion“ umgesetzt werden können. Es wurde die Erarbeitung eines Landesaktionsplanes zur Umsetzung der Inklusion angekündigt, der unter anderem die dafür erforderlichen Schritte klar benennt und die Fortschritte überprüfbar macht. Der eingeschlagene Weg eines breiten Dialog- und Beteiligungsprozesses soll auch in Zukunft beibehalten werden und alle Beteiligten zu einem gemeinsamen und abgestimmten Vorgehen aufgerufen werden.