Internationales Sozialversicherungsrecht

Grenzüberschreitende Absicherung

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Das Sozialministerium führt die Aufsicht in Angelegenheiten des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts. Es begleitet die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedsländern der EU und unterstützt die Sozialversicherungsträger im Lande bei grundsätzlichen Fragen und in Einzelfällen. Gleichzeitig werden die aktuellen Entwicklungen in Europa auf den Gebieten der sozialen Sicherheit beobachtet, um bei Bedarf frühzeitig im Interesse des Landes und seiner Einwohner Einfluss nehmen zu können.

Die französische, die deutsche und die Schweizer Regierung haben mit der Bildung der Oberrheinkonferenz (www.oberrheinkonferenz.org) einen institutionellen Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Oberrheinregion geschaffen. In Arbeitsgruppen und Expertenausschüssen werden zahlreiche Tätigkeitsbereiche berührt (z.B. Expertenausschuss „Grenzgänger“, Arbeitsgruppe „Gesundheit“ oder Arbeitsgruppe „Jugend“).

Die Verwirklichung des gemeinsamen Europäischen Marktes und die zunehmende europäische Integration haben innerhalb der Europäischen Union zu einer Intensivierung der grenzüberschreitenden sozialen und wirtschaftlichen Verflechtungen geführt. Insbesondere in der Grenzregion am Oberrhein brachte der Wegfall der Binnengrenzen eine Vielzahl von Erleichterungen für die Bürger, die Unternehmen, den Handel oder die öffentliche Verwaltung mit sich. Die Europäische Kommission förderte diese Zusammenarbeit unter anderem durch die Schaffung von vier bürgerorientierten, grenzübergreifenden Informations- und Beratungsstellen (INFOBEST). Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf der dortigen Seite (s. rechts).

Für Information, Beratung und Aufklärung bei krankenversicherungsrechtlichen Fragen ist auch die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in Bonn zuständig.

Auf den Interentseiten der DVKA (s. rechts) erfahren Sie auch die Kontaktadressen der Verbindungsstellen der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.