Wer krank wird, einen Unfall erleidet, wer arbeitslos ist oder auf pflegende Hilfe angewiesen, kann auf die Hilfe der sozialen Sicherungssysteme bauen. Die von der Gemeinschaft der Versicherten getragenen Systeme sorgen dafür, dass der Einzelne nicht ins soziale Abseits gerät, weil er allein die Behandlungskosten und den Verdienstausfall nicht tragen kann. Das Sozialministerium sorgt in Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern – z.B. den Gesetzlichen Krankenkassen – im Land dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme funktionieren.