Die Gesundheit der Kinder in Baden-Württemberg hat einen hohen Stellenwert. Je früher gesundheitliche Risiken erkannt werden, desto besser können Erkrankungen vermieden oder schon eingetretene Erkrankungen wieder beseitigt oder gemildert werden. Deswegen ist Gesundheitsfürsorge und Gesundheitserziehung für Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Präventionsbaustein.
Bereits im Kindergarten erfolgt der erste Schritt der Einschulungsuntersuchung. Anschließend wird vor Schulbeginn in einem zweiten Schritt die gesundheitliche Schulbereitschaft der Kinder überprüft. Daneben wird besonderes Augenmerk auf die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen gerichtet.
Gesundheitsämter informieren und beraten
Die praktischen Aufgaben der Schulgesundheitspflege sind im Wesentlichen den Gesundheitsämtern übertragen. Deshalb ist das Angebot in den verschiedenen Landkreisen dem jeweiligen Bedarf angepasst und kann variieren. Im Vordergrund steht dabei immer die beratende und aufklärende Funktion des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Dabei geht es vor allem um Themen, die alle Schülerinnen und Schüler betreffen, wie z. B. Information über ausreichenden Impfschutz und weitere Gesundheitsthemen.
Sozialministerium koordiniert Maßnahmen und Aktionen
Gesundheitsfürsorge und Gesundheitserziehung für Kinder und Jugendliche ist langfristig und nachhaltig wirksam, der Erfolg ist von vielen Faktoren abhängig. Breit angelegtes Know-how im engen Kontakt mit Experten ist ebenso wichtig wie die Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern von Schulen, Schülern und Eltern. Das Sozialministerium koordiniert deshalb Maßnahmen und Aktionen in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart und den jeweiligen Gesundheitsämtern vor Ort. Es berät und unterstützt die Gesundheitsämter und sorgt für den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten.
Das Angebot der Schulsprechstunde ergänzt die öffentliche Gesundheitsfürsorge für Schülerinnen und Schüler. Es handelt sich hierbei um eine zielgruppenspezifische Maßnahme, d. h. je nach den Bedürfnissen vor Ort kann mit der Schulsprechstunde auf spezielle gesundheitliche Fragen eingegangen werden. So finden an ausgewählten Schulen Schulsprechstunden statt, wo speziell ausgebildete Schulärztinnen und Schulärzte bedarfsgerechte Beratung zu allgemeinen Gesundheitsfragen anbieten, aber auch zu Fragen der Sexualität und des Erwachsenwerdens, sowie bei psychischen Problemen und Konfliktsituationen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Schulsprechstunde große Akzeptanz findet, obwohl die Altersgruppe der Jugendlichen bei den Hausärzten deutlich unterrepräsentiert ist. Mit der Schulsprechstunde kann daher eine wichtige Lücke geschlossen werden. Zwar ist das Angebot in den letzten Jahren deutlich erhöht worden, aus personellen Gründen können derzeit aber nur schwerpunktmäßig einzelne Schulen betreut werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt und auf den Internetseiten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Für alle Kinder in Baden-Württemberg ist die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung (ESU) Pflicht. Die ESU soll helfen, gesundheitliche Einschränkungen und mögliche Entwicklungsverzögerungen des Kindes frühzeitig zu erkennen. Damit soll sichergestellt werden, Kinder bei Bedarf rechtzeitig fördern und/oder gezielt behandeln zu können.
Zu den Untersuchungen laden die Gesundheitsämter ein. Die Einschulungsuntersuchungen erfolgen landesweit nach einem einheitlichen Verfahren.
Die ESU wird in zwei Schritten unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt:
Schritt 1: 23 bis 12 Monate vor der voraussichtlichen Einschulung (in der Regel im vorletzten Jahr vor Einschulung)
Die Eltern bzw. sorgeberechtigten Personen werden gebeten, einen Fragebogen auszufüllen (freiwillig). Bei allen Kindern wird durch eine medizinische Assistentin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamts eine Basisuntersuchung (Screening) durchgeführt. Außerdem müssen der Impfpass und ein Nachweis zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder vorgelegt werden.
Schritt 2: in den Monaten vor der Einschulung
Im Vordergrund steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen der Schulbereitschaft. Dabei werden alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, ärztlich untersucht. Bei den Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, liegt die Entscheidung über eine ärztliche Untersuchung im Ermessen des Schularztes. Zur Entscheidung werden herangezogen:
- Die ärztliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse aus Schritt 1,
- mit Einwilligung einer sorgeberechtigten Person:
- die Entwicklungsbeobachtung durch die Erzieherin oder den Erzieher sowie
- die Beurteilung der Schulbereitschaft des Kindes durch die für die Kooperation Kindertageseinrichtung/Schule zuständige Lehrkraft.
Die Entscheidung über die Einschulung des Kindes trifft die Schule.
Das Ziel der Jugendzahnpflege ist die Verbesserung der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen durch die Einführung der Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen. Durch gute Zahnhygiene sind Zahnschäden und in der Folge Karies- und Zahnersatzbehandlungen weitgehend vermeidbar.
Unter fachlicher Anleitung lernen die Kinder zahngesundes Verhalten und richtiges Zähneputzen. Die Eltern werden über die erhobenen Befunde informiert und bei Bedarf zur Weiterbehandlung an den Hauszahnarzt / die Hauszahnärztin verwiesen.
Mit der regelmäßigen Dokumentation der Zahngesundheit im Rahmen einer repräsentativen Stichprobenuntersuchung wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft. Aus den Studien der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) geht hervor, dass sich die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen in Deutschland stetig verbessert hat. So zeigen sich auch bei baden-württembergische Kindern und Jugendlichen durchschnittlich gute Werte bei der Zahngesundheit.
Durch neue differenziertere Untersuchungsmethoden werden verstärkt „Kariesrisikokinder“ identifiziert und mit Prophylaxe- und Behandlungsempfehlungen versorgt. Jugendzahnärztinnen und -zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und die Prophylaxereferenten der Landeszahnärztekammer haben hierzu besondere Empfehlungen erarbeitet. So sind auch zukünftig zielgruppenspezifische Ansätze in der Gruppenprophylaxe zu verfolgen, die bereits erfolgreich durchgeführt werden.