Durch die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung von Corona-Verordnungen (PDF) wurden folgende Corona-Verordnungen aufgehoben:
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (gültig bis 30. Juni):
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 8 dieser Verordnung ab 2. Juni 2020: Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (PDF)
Diese Verordnung ersetzte die Corona-Verordnung Besuchsregelungen vom 14. Mai 2020 sowie die Corona-Verordnung Tages- und Nachtpflege sowie Unterstützungsangebote vom 22. Mai 2020.
Die Verordnung des Sozialministeriums über Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie galt damit gemäß § 6 dieser Verordnung ab 18. Mai 2020: Corona-Verordnung Besuchsregelungen (PDF)
Die Verordnung des Sozialministeriums über den eingeschränkten Betrieb von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege und über eingeschränkte Gruppenangebote im Vor- und Umfeld von Pflege wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie galt damit gemäß § 4 ab Freitag, den 29. Mai 2020: Corona-Verordnung Tages- und Nachtpflege sowie Unterstützungsangebote (PDF)
Die Corona-Verordnung § 71 SGB IX (PDF) vom 18. März 2020 trat am 29. Mai 2020 außer Kraft. An ihre Stelle trat die Corona-Verordnung Tages- und Nachtpflege sowie Unterstützungsangebote vom 22. Mai 2020.
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (gültig bis 30. Juni):
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 15. Juni 2020.
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 9 dieser Verordnung ab 2. Juni 2020: CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (PDF)
Corona-Verordnung Maskenpflicht in Praxen (gültig bis 30. Juni):
Die Verordnung des Sozialministeriums über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Praxen wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 3 dieser Verordnung ab 30. Mai 2020: CoronaVO Maskenpflicht in Praxen (PDF)
Corona Verordnung private Veranstaltungen (gültig bis 30. Juni):
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung private Veranstaltungen (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 12. Juni 2020.
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf privaten Veranstaltungen wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 6 dieser Verordnung ab 9. Juni 2020. Corona Verordnung private Veranstaltungen (PDF)