Umfassende medizinische und pflegerische Versorgung – unabhängig vom Geldbeutel.
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Solidarische Hilfe im Krankheits- oder Pflegefall
Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen und zu verbessern. Dabei gilt das Solidaritätsprinzip: Unabhängig von der Beitragshöhe erhalten alle Versicherten im Krankheitsfall dieselbe medizinische Versorgung. Der finanziell Stärkere trägt den finanziell Schwächeren. In der gesetzlichen Pflegeversicherung hängt der Umfang der Hilfsleistungen vom Grad und der Dauer der Pflegebedürftigkeit ab.
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Krankenversicherung
Abgesichert bei Krankheit
Rund 90 % der Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert und damit im Krankheitsfall abgesichert. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten umfassende Leistungen zur Gesundheitsvorsorge, Krankenbehandlung und Rehabilitation.
Pflegeversicherung
Leistungen im Pflegefall
Jede oder jeder kann jederzeit pflegebedürftig werden. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist daher automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. In Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit werden Hilfsleistungen bis zu einem bestimmten Betrag erbracht.
Ministerium für Soziales und Integration
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