Landarztgesetz

Wichtiger Schritt zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung

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Ältere Frau unterhält sich mit jungem Arzt

Mit dem Landarztgesetz hat das Land Baden-Württemberg den nächsten wichtigen Schritt getan, um das hausärztliche Versorgungsniveau verbessern und die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg flächendeckend zu sichern. 

Das „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg“ (Landarztgesetz) ist im Februar 2021 in Kraft getreten. Es gibt vor, dass Studienplätze an Bewerberinnen oder Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten oder von einer Unterversorgung bedrohten Gebiet tätig zu sein. Beim Auswahlverfahren wird daher ein besonderes Augenmerk auf die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber gelegt.

Diese langfristige Strategie ist neben den Förderprogrammen „Landärzte“ und „Kommunale Gesundheitskonferenzen“ und anderen Maßnahmen nun ein weiterer Baustein zur Sicherung und Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg.

Eine Neufassung der Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Durchführung des Landarztgesetzes Baden-Württemberg (Landarztgesetz-Durchführungsverordnung) (PDF) ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. 

Zusätzliche Studienplätze für mehr Hausärzte im ländlichen Raum

In ländlichen Gebieten Baden-Württembergs nimmt der Mangel an Hausarztpraxen zu und Nachwuchskräfte fehlen. Die Landesregierung will diesem Trend entgegenwirken: Zukünftig werden 75 zusätzliche Studienplätze der Humanmedizin für Bewerberinnen und Bewerber reserviert, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung zehn Jahre in einem hausärztlich unterversorgten Gebiet tätig zu sein. Auch nach Ablauf der Verpflichtungszeit bleiben vermutlich viele dieser Ärztinnen und Ärzte weiterhin am Praxisort tätig, da sie sich dann bereits über einen längeren Zeitraum etabliert haben. Insofern sieht die Landesregierung in dieser Maßnahme ein wirksames Mittel, dem Landarztmangel entgegenzuwirken und die hausärztliche Versorgung nachhaltig zu verbessern.

Gründe für den Landarztmangel

Seit einigen Jahren zeichnet sich in Baden-Württemberg eine stagnierende Entwicklung in der hausärztlichen bzw. allgemeinmedizinischen Versorgung ab, vor allem in den ländlichen Regionen des Landes. Ohne Gegenmaßnahmen wird sich dieser Trend nach heutigem Stand fortsetzen. Die Gründe sind vielfältig: Zum einen bieten viele ländliche Regionen für Zuziehende wenige Anreize oder attraktive Angebote. Junge Ärztinnen und Ärzte zieht es daher eher in die Stadt. Zum anderen wollen viele der einsteigenden Ärztinnen und Ärzte andere Arbeitsstrukturen als ihre älteren Kollegen, wie etwa mehr Zeit für die Familie und mehr Teamarbeit. Außerdem gibt es in ländlichen Räumen vergleichsweise viele Einzelpraxen. Das unternehmerische Risiko der Übernahme einer Einzelpraxis möchten viele nicht eingehen. 

Demografische Entwicklung verstärkt Trend

Zusätzlich spielt der demografische Wandel eine große Rolle bei der hausärztlichen Versorgung: Mit zunehmendem Lebensalter und einer immer älter werdenden Gesellschaft nimmt auch die durchschnittliche Zahl der Behandlungsfälle der Patientinnen und Patienten zu. Kombiniert mit der stagnierenden oder nur gering ansteigenden Zahl der Fachärztinnen und -ärzten in der Allgemeinmedizin entsteht dadurch eine deutlich höhere Belastung der derzeit tätigen Ärztinnen und Ärzte in ländlichen und schlechter versorgten Regionen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg prognostiziert mittel- bis langfristig einen gravierenden Nachbesetzungsbedarf im ländlichen Raum, d. h. es fehlen Nachfolgerinnen und Nachfolger für Hausärzte, die in naher Zukunft in den Ruhestand gehen. Die Landesregierung hat dies erkannt und ergreift daher Maßnahmen, um diesem Landärztemangel entgegen zu wirken und in Zukunft Hausärztinnen und -ärzte für die Versorgung im ländlichen Raum zu gewinnen und zu binden.