Suchtprävention

Kinder und Jugendliche frühzeitig aufklären und informieren

Die Suchtprävention in Baden-Württemberg wendet sich deshalb frühzeitig an Kinder und Jugendliche mit dem Ziel, Schutzfaktoren zu stärken und Risiken zu minimieren, um Missbrauch und Abhängigkeit vorzubeugen.

Rauchen, kiffen oder exzessives Trinken sind nicht cool und auch keine Problemlöser, sondern gesundheitsschädlich und können abhängig machen. 

In den letzten Jahren sind zudem die nicht stoffgebundenen Süchte, wie zum Beispiel pathologisches Glücksspielen und der problematische Medienkonsum in den Fokus der Prävention gerückt.    

Grundlagen und Empfehlungen für die Suchtprävention im Land

Fachliche Basis der Suchtprävention in Baden-Württemberg ist das „Grundlagenpapier Suchtprävention“, welches die Entstehung von Suchterkrankungen und wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen beschreibt. (Download siehe unten). Darüber hinaus existieren Empfehlungen zur Prävention des Alkoholmissbrauches bei Kindern und Jugendlichen (Download siehe unten). Diese enthalten Hinweise, wie Projekte und Maßnahmen, qualitativ gut und nachhaltig auf kommunaler Ebene verankert werden können.

Kommunale Suchtprävention im Rahmen des "Setting-Ansatzes" (§§ 20, 20a SGBV)

"Setting" bezeichnet diejenigen Lebensbereiche, in denen die Menschen den größten Teil ihrer Zeit verbringen (zum Beispiel Arbeitsplatz, Schule, Wohnort) und die einen be-sonders starken Einfluss auf die Gesundheit haben. Die Umsetzung des "Setting-Ansatzes" ist eine gemeinsame Aufgabe aller im Setting relevanten Einrichtungen und Institutionen einschließlich Land und Kommune als Träger der allgemeinen Daseinsvorsorge sowie der Krankenkassen als Leistungsträger von Primärprävention. Alle Regelungen dazu finden Sie unter Suchtkrankenhilfe.

Das Sozialministerium fördert Programme und Projekte kommunaler Suchtprävention

Abgeschlossene Projekte

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