Sprachförderprogramm „VwV Deutsch“

Land baut Sprachförderung weiter aus

Ein Lehrer schreibt vor Asylbewerbern deutsche Vokabeln an eine Schultafel. (Foto: Jens Büttner/dpa)

Durch das Landessprachförderprogramm nach der Verwaltungsvorschrift (VwV) Deutsch stellt das Land Baden-Württemberg seit 2015 den Stadt- und Landkreisen Gelder für Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten zur Verfügung.

Die im Jahr 2021 neu erlassene VwV Deutsch wurde mit Wirkung vom 24. Februar 2022 geringfügig geändert. Das Sprachförderprogramm enthält Regelungen zu Sprachkursformaten, ebenso wie Regelungen zu niedrigschwelligen Sprachförderangeboten und Sprachmittlung.

Das Programm richtet sich nicht nur an Geflüchtete, sondern auch an Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger hier leben. Es ergänzt die Sprachkursangebote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Angebote der Sprachförderung

Neben Alphabetisierungs-, Grund- und Aufbaukursen können auch spezifische Kursformate auf Kreisebene angeboten und vom Land gefördert werden:

  • Eltern- und Frauensprachkurse in kleineren Gruppen mit Kinderbetreuung,
  • berufsbegleitende Deutschkurse für Erwerbstätige,
  • Intensivsprachkurse vor und während der Ausbildung sowie
  • Deutschkurse begleitend zu einer Einstiegsqualifizierung.

Die Stadt- und Landkreise können auch bei der Durchführung von ergänzenden Maßnahmen der Sprachförderung finanziell unterstützt werden:

  • Niedrigschwellige Sprachangebote, zum Beispiel Sprachcafé, Frauensprachtreff,
  • sprachkursbegleitendes Coaching,
  • Zusatzqualifikation von und Fortbildung für Lehrende.

Außerdem kann die Sprachmittlung gefördert werden:

  • Qualifizierung eines ehrenamtlichen Pools von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern,
  • Schulung von Mitarbeitenden zur Zusammenarbeit mit Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern.

Ansprechpersonen sind auf Kreisebene zumeist die Integrationsbeauftragten oder die Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren.

Modellprojekte zur Sprachförderung

Durch die Modellprojekte der Sprachförderung ergänzt das Sozialministerium das seit Jahren bewährte Sprachförderprogramm des Landes nach der Verwaltungsvorschrift Deutsch.

Kommunen und gemeinnützige Träger erhalten Zuschüsse für Modellprojekte

  • zu innovativen oder alternativen Methoden der Sprachförderung, insbesondere zur Erlangung von Handlungsfähigkeit unterhalb des Zielniveaus B1;
  • zur Erlangung der sprachlichen und akademischen Studierfähigkeit an deutschen Hochschulen bis zum Zielniveau B1;
  • zu arbeitsplatzbezogenem und berufsgruppenübergreifendem Sprachcoaching in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie in stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Ziele der Modellprojekte sind:

  • die Sprachkompetenz von Menschen, die durch die klassischen Formen der Sprachkurse und Sprachfördermaßnahmen nicht erreicht werden, auf eine andere Art anzusprechen, zu begleiten und zu fördern;
  • Personen mit Migrationshintergrund, insbesondere den Geflüchteten aus der Ukraine, die eine ausländische Studienberechtigung besitzen, die für ein Studium erforderlichen speziellen sprachlichen und überfachlichen akademischen Kompetenzen zu vermitteln;
  • die (fach)sprachlichen Kompetenzen der Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen im Kontext der arbeitsplatzbezogenen Anforderungen und der individuellen Lernvoraussetzungen sowie der Kommunikation im Team und mit den anderen Beteiligten im Pflegesetting zu verbessern.
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