Die kommunalen Landesverbände, der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), die Liga der freien Wohlfahrtspflege und die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen haben sich nach langwierigen Verhandlungen auf einen Landesrahmenvertrag geeinigt, der die Grundlage für die künftigen Leistungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz bildet.