Nach dem erfolgreich verlaufenen Modellversuch wird sie 2025 sukzessiv in ganz Baden-Württemberg eingeführt. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte profitieren von ermäßigten Eintritten in verschiedenen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen.
Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
- Bisher: Sie engagieren sich in den Landkreisen Calw, Ostalbkreis oder in den Städten Freiburg und Ulm? Weitere Landkreise und kreisfreie Städte folgen sukzessive.
- Sie engagieren sich seit mindestens einem Jahr in hohem Maße für unsere Gesellschaft?
- Sie setzten sich in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 200 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl ein?
- Oder Sie arbeiteten in jüngster Zeit mindestens 100 Stunden freiwillig in einem gemeinwohlorientierten Projekt?
- Ihr Einsatz findet im öffentlichen Raum, also nicht im privaten oder familiären Umfeld statt und ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet?
Dann sind Sie zum Erhalt der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg berechtigt.
Einen garantierten Anspruch gibt es für:
- Juleica-Inhaberinnen und -inhaber
- Mitglieder in Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks sowie taktischer Einheiten/Einsatzeinheiten der Fachdienste des Katastrophenschutzdienstes des Landes (§ 10 Landeskatastrophenschutzgesetz)
- Freiwilligendienstleistende
Welche Vergünstigungen gibt es?
Auswahl von teilnehmenden Einrichtungen und jeweilige Vergünstigung (Diese Liste wird mit der sukzessiven Einführung der Ehrenamtskarte in Baden-Württemberg immer wieder aktualisiert.):
ermäßigte Eintritte zu Sonder- und Dauerausstellungen
10 Prozent Rabatt auf den regulären Eintrittspreis
10 Prozent Rabatt auf den regulären Eintrittspreis (nur Kloster)
10 Prozent Rabatt auf den regulären Eintrittspreis
10 Prozent Rabatt auf den regulären Eintrittspreis
10 Prozent Rabatt auf den regulären Eintrittspreis
10 Prozent Rabatt auf den regulären Eintrittspreis
10 Prozent Rabatt auf den regulären Eintrittspreis
10 Prozent Rabatt auf den regulären Eintrittspreis
10 Prozent Rabatt auf den regulären Eintrittspreis (nur Garten)
10 Prozent Rabatt auf den regulären Eintrittspreis
10 Prozent Rabatt auf den regulären Eintrittspreis
Eine Gratisstunde auf den bezahlten Eintritt
50 Prozent Ermäßigung auf den Eintrittspreis bei allen Vorstellungen von Montag bis Donnerstag (ausgenommen Premieren und Sonderveranstaltungen)
Ermäßigter Eintritt in ständige Sammlung und Sonderausstellungen
Beim Kauf einer 3-Stunden-Karte in den Thermen „Palais Thermal“ und „Vital Therme“ wird eine kostenfreie Verlängerung der Badezeit um eine Stunde gewährt.
ermäßigter Preis für die Dauer- und Sonderausstellung
Die Liste wird fortlaufend um neue teilnehmende Einrichtungen ergänzt.
Die teilnehmenden Einrichtungen der Kommunen finden Sie über den Internetauftritt der jeweiligen Kommune (Links siehe nächster Absatz).
Wo und wie erhalte ich die Ehrenamtskarte?
Informationen, wie Sie die Ehrenamtskarte beantragen können, finden Sie auf dem Internetauftritt der jeweiligen Kommune (auch diese Auflistung wird fortlaufend ergänzt):
Hintergrundinformationen zur Ehrenamtskarte in Baden-Württemberg
Seit 1. August 2023 wird die Ehrenamtskarte in den vier Modellstandorten Stadtkreis Freiburg, Stadtkreis Ulm, Landkreis Calw und Landkreis Ostalbkreis erprobt. Der Modellversuch wurde bis März 2025 verlängert.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, 2025 sukzessive eine landesweit gültige Ehrenamtskarte einzuführen. Gedacht ist sie für Menschen, die sich in besonders hohem Umfang bürgerschaftlich engagieren.
Für die Berechtigung zum Erhalt der Karte bedarf es eines Mindestumfangs an Engagement. Die Kriterien für den Erwerb und für die Verwaltung der Karten wurden unter Beteiligung der Kommunalen Landesverbände und diverser Kommunen erarbeitet.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Einführung der Ehrenamtskarte durch die anteilige Finanzierung und Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat bei dem Projekt die Federführung inne.