Mit der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg will die Landesregierung ihre Anerkennung und Wertschätzung für die vielen freiwillig Engagierten im Land zum Ausdruck bringen. Sie kann seit 01.08.2023 in ausgewählten Modellkommunen beantragt werden. Der Modellversuch wird bis März 2025 verlängert. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte profitieren von ermäßigten Eintritten in verschiedenen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen.
Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
- Sie engagieren sich im Landkreis Calw, im Ostalbkreis oder in den Städten Freiburg und Ulm?
- Sie engagieren sich seit mindestens einem Jahr in hohem Maße für unsere Gesellschaft?
- Sie setzten sich in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 200 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl ein?
- Oder Sie arbeiteten in jüngster Zeit mindestens 100 Stunden freiwillig in einem gemeinwohlorientierten Projekt?
- Ihr Einsatz findet im öffentlichen Raum, also nicht im privaten oder familiären Umfeld statt und ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet?
Dann sind Sie zum Erhalt der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg berechtigt.
Einen garantierten Anspruch gibt es für:
- Juleica-Inhaberinnen und -inhaber
- Mitglieder in Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks sowie taktischer Einheiten/Einsatzeinheiten der Fachdienste des Katastrophenschutzdienstes des Landes (§ 10 Landeskatastrophenschutzgesetz)
- Freiwilligendienstleistende
Welche Vergünstigungen gibt es?
Auswahl von teilnehmenden Einrichtungen und jeweilige Vergünstigung:
ermäßigte Eintritte zu Sonder- und Dauerausstellungen
50 Prozent Ermäßigung auf den Eintrittspreis bei allen Vorstellungen von Montag bis Donnerstag (ausgenommen Premieren und Sonderveranstaltungen)
freier Eintritt
Die DJH-Mitgliedskarte ist der Schlüssel zur Welt der Jugendherbergen. Mit der DJH-Mitgliedschaft haben Sie die Eintrittskarte sowohl für die 47 Einrichtungen in Baden-Württemberg, als auch zu den mehr als 400 Jugendherbergen in Deutschland und 3.000 Jugendherbergen weltweit.
Mit der Mitgliedschaft erhalten Sie zudem weitere Vorteile wie z.B. die Kostenlose Mitgliederzeitung "extratour" für Familien und 27plus-Mitglieder, die kostenlose DJH-Reiseführer App für iPhone und Android Smartphones, exklusive DJH-Reiseangebote, DJH Reiseschutzbriefe sowie Vergünstigungen bei zahlreichen Kooperationspartnern weltweit.
Die Ehrenamtskarte gilt für alle Jugendherbergen in ganz Deutschland: Jugendherbergen in Deutschland | Angebote entdecken!
Die DJH-Mitgliedschaft bitte vor Ihrem Besuch in einer Jugendherberge per E-Mail beantragen. Schicken Sie dafür eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihrer Ehrenamtskarte an mitglied-bw@jugendherberge.de.
Weitere Informationen: Mitgliedschaft in den Jugendherbergen Baden-Württemberg
freier Eintritt
freier Eintritt
freier Eintritt
ermäßigter Eintritt in die Schausammlungen sowie in die Sonderausstellungen des Landesmuseums Württemberg, Stuttgart, einschließlich des Museums der Alltagskultur Schloss Waldenbuch, Waldenbuch.
freier Eintritt
freier Eintritt
freier Eintritt
freier Eintritt (ohne Eintritt Klostermuseum in der Pfarrkirche St. Magnus)
freier Eintritt (nur Kloster)
freier Eintritt
freier Eintritt
freier Eintritt (nur Garten)
kostenfreie Verlängerung der Badezeit um eine Stunde
ermäßigter Preis für die Dauer- und Sonderausstellung
Die Liste wird fortlaufend um neue teilnehmende Einrichtungen ergänzt.
Die teilnehmenden Einrichtungen der Modellkommunen finden Sie über den Internetauftritt der jeweiligen Modellkommune (Links siehe nächster Absatz).
Wo und wie erhalte ich die Ehrenamtskarte?
Informationen, wie Sie die Ehrenamtskarte beantragen können, finden Sie auf dem Internetauftritt der jeweiligen Modellkommune:
Hintergrundinformationen zur Ehrenamtskarte in Baden-Württemberg
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, eine landesweit gültige Ehrenamtskarte einzuführen. Gedacht ist sie für Menschen, die sich in besonders hohem Umfang bürgerschaftlich engagieren.
Seit 1. August 2023 wird die Ehrenamtskarte in den vier Modellstandorten Stadtkreis Freiburg, Stadtkreis Ulm, Landkreis Calw und Landkreis Ostalbkreis erprobt. Der Modellversuch wird bis März 2025 verlängert. Für die Berechtigung zum Erhalt der Karte bedarf es eines Mindestumfangs an Engagement. Die Kriterien für den Erwerb und für die Verwaltung der Karten wurden unter Beteiligung der Kommunalen Landesverbände und diverser Kommunen erarbeitet.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die modellhafte Erprobung der Ehrenamtskarte in den vier ausgewählten Kommunen durch die Finanzierung und Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat bei dem Projekt die Federführung inne.