Die Ausbildung von Selbstbewusstsein sowie das Wissen um die eigenen Stärken und Lebenskompetenzen sind grundlegende Voraussetzungen für die persönliche Entwicklung. Sie tragen dazu bei, Eigenständigkeit zu entwickeln, und erhöhen die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen. Vor allem im Berufswahlprozess bzw. im Übergang von der Schule in den Beruf spielen diese Faktoren eine entscheidende Rolle. Sie sind wichtige Voraussetzungen, wenn es darum geht, stereotype Geschlechterrollen aufzubrechen und die Berufsorientierung von Mädchen und jungen Frauen zu erweitern.
Im Rahmen des Programms werden durch das Sozialministerium Projekte der Mädchenarbeit gefördert, die Mädchen und junge Frauen im Alter von 8 bis 18 Jahren in ihrer Zukunfts-, Berufs- und Lebenswegplanung unterstützen. Gefördert werden Projekte, die sich mit entsprechenden Angeboten an den individuellen Lebenswelten der Mädchen und jungen Frauen orientieren, von einer genderkompetenten Haltung geprägt und nachhaltig angelegt sind.
Besonders, aber nicht ausschließlich, sind Projekte erwünscht, die einen oder mehrere der folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Aufbruch und Erweiterung stereotyper Geschlechterrollen
- Auseinandersetzung mit der eigenen Zukunfts-, Lebens- und Berufsplanung
- Entwicklung, Erprobung und Formulierung eigener Wünsche und Bedürfnisse
- Schaffung neuer Erfahrungs- und Experimentierräume
- Förderung persönlicher Ressourcen, Stärken und Kompetenzen
- Förderung von Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeitserfahrungen
- Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und jungen Frauen
- Biographieorientiertes Arbeiten
- Resilienzförderung
- Einsatz vielfältiger und kreativer Methoden, z.B. Medien, handlungsorientierte Methoden, Erlebnispädagogik
Förderbedingungen
Für die Projekte können Landesmittel bis max. 5.000 Euro beantragt werden. Förderfähig sind dabei alle für das Projekt unmittelbar anfallenden Kosten. Nicht finanziert werden größere (technische) Anschaffungen. Eine Eigenbeteiligung in Höhe von ca. 10 % der Gesamtkosten ist erforderlich.
Die beantragten Projekte müssen im Jahr 2016 beginnen. Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal 12 Monate. Allerdings können Projektträger auch Nachfolgeprojekte beantragen, um die Ergebnisse besonders nachhaltig in die Praxis zu integrieren, ausgewählte Aspekte des Projekts zu vertiefen oder neue Schwerpunkte zu setzen. Eintägige Veranstaltungen werden nicht bezuschusst. Eine Förderung von Schulträgern ist nur für Projekte außerhalb der Unterrichtszeit möglich.
Antragstellung
Projektanträge sind bis spätestens 31. März 2016 beim Sozialministerium Baden-Württemberg einzureichen:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Referat 15
Frau Regine Grob
Schellingstr. 15
70174 Stuttgart
Eine Mehrfertigung der Anträge ist an die Geschäftsstelle der LAG Mädchenpolitik Baden-Württemberg zu übermitteln, die das Ministerium bei der Entscheidung über die Projektanträge fachlich berät:
LAG Mädchenpolitik Baden-Württemberg
Siemensstr. 11
70469 Stuttgart
Ansprechpersonen
Für Fragen zu den Projektinhalten und zur Antragstellung stehen zur Verfügung:
Frau Sammet von der LAG Mädchenpolitik
info@lag-maedchenpolitik-bw.de
und
Frau Grob vom Sozialministerium Baden-Württemberg