Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht und ein Grundwert jeder Demokratie. Der Auftrag für Gleichstellungspolitik ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Trotz zahlreicher Fortschritte ist die Gleichstellung von Frauen und Männern im Alltag noch immer nicht Realität geworden. Es bestehen weiterhin politische, wirtschaftliche und kulturelle Ungleichheiten, etwa bei Löhnen und Gehältern sowie bei der politischen Vertretung und Teilhabe, in der Frauen unterrepräsentiert sind.
Strategie für die umfassende Gleichstellung von Frauen und Männern im Land
Die Landesregierung hat aus diesem Grund im Koalitionsvertrag 2021-2026 vereinbart, eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie für Baden-Württemberg zu entwickeln. Ziel ist „die umfassende Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und digitalen Belangen.“
Für die Entwicklung der Strategie wurde eine wissenschaftlich fundierte Analyse der Gleichstellung in Baden-Württemberg erstellt. Diese dient als Ausgangslage für die Entwicklung von Maßnahmen. Die Analyse zum Stand der Gleichstellung in Baden-Württemberg wurde vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. in Frankfurt (ISS e.V.) durchgeführt und im Februar 2024 veröffentlicht.
Beteiligungsprozess und Online-Befragung
Im Juni 2024 hat das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit der Familienforschung einen breiten Beteiligungsprozess gestartet. Anschließend erfolgte eine schriftliche Online-Befragung von Stakeholdern. Seit Ende September 2024 ist die schriftliche Beteiligung von externen Stakeholdern und Interessenvertretungen abgeschlossen. Zum Ende des Beteiligungsprozesses findet am 9. Dezember 2024 eine Abschlussveranstaltung in Stuttgart mit allen Stakeholdern, Ministeriumsvertreterinnen und -vertretern statt. Hier werden Beispiele aus dem Beteiligungsprozess vorgestellt sowie ein Blick auf bereits bestehende Projekte gerichtet.
Maßnahmen in allen Bereichen der Landespolitik
Basierend auf den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses werden in den Ministerien derzeit Maßnahmen entwickelt, die sowohl intern als auch extern in die Gesellschaft hineinwirken sollen. Die neuen Ideen und Maßnahmen werden von den einzelnen Ministerien sowie gemeinsam beziehungsweise ressortübergreifend erarbeitet. Die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie soll im Herbst 2025 veröffentlicht werden.