Die Jugendarbeit soll junge Menschen zu einem eigenverantwortlichen, gesellschaftlichen und politischen Handeln befähigen sowie jugendspezifische Lebens- und Freizeitgestaltung ermöglichen.
Die Projekte der Jugendarbeit richten sich an alle jungen Menschen bis maximal zum 27. Lebensjahr. Jugendarbeit ist neben Familie, Schule und Beruf ein eigenständiges Sozialisationsfeld. Sie wird von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe angeboten. Die Träger der Jugendarbeit vertreten die Bedürfnisse und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit. Sie wirken bei der Schaffung jugendfreundlicher Lebensbedingungen mit und auf den Abbau von Benachteiligung hin. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die unmittelbare Mitwirkung junger Menschen. Für die Förderung der Jugendarbeit gilt das Jugendbildungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung.
Aufgabenbereiche
Das Sozialministerium Baden-Württemberg ist zuständig für die Aufgabenbereiche Jugendarbeit und Jugendverbände. Damit sind die Zuständigkeiten für Kinder- und Jugendhilfe, für wichtige Bereiche der offenen und verbandlichen Jugendarbeit sowie für den Jugendschutz in einem Ressort gebündelt. Dies stellt auch einen Gleichklang zur kommunalen Ebene her, wo alle jugendpolitischen Aufgaben üblicherweise unter dem Dach des Jugendamtes zusammengefasst sind.
Die Aufgabengebiete des Sozialministeriums im Einzelnen
- Jugenderholung
- Jugendverbandsförderung (Zuschüsse für zentrale Aufgaben der Jugendorganisationen; die Förderung der Sportjugend verbleibt beim KM)
- Förderung des Rings politischer Jugend
- Jugendbildung/-arbeit in sozialen Einrichtungen und zwar
- die politische und musische Bildungsarbeit in Einrichtungen des Jugendaufbauwerks
- Förderung der Freizeit- und Bildungseinrichtungen für Mädchen und junge Frauen (Mädchenclubs)
- gesellschaftliche Eingliederung und Betreuung junger Aussiedler und junger ausländischer Flüchtlinge
- Maßnahmen und Projekte zu Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund
- Regionale Jugendagenturen, Jugendnetze und Jugendfonds, Jugendnetz Baden-Württemberg und Jugendstiftungen
- Partizipation Jugendlicher
Information zum Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit
Die Möglichkeiten der Freistellung für den ehrenamtlichen Einsatz in der Jugendarbeit sind seit 2007 in Baden-Württemberg gesetzlich geregelt. Das am Seitenende zum Download aufgeführte Faltblatt informiert über die Voraussetzungen, gibt Hilfestellung für die Beantragung und nennt Ansprechpartner.