Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Landesregierung oberste Priorität. Dazu gehören Kinderschutzmaßnahmen, Frühe Hilfen sowie Jugendschutzbestimmungen.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Landesregierung oberste Priorität. Dazu gehören Kinderschutzmaßnahmen, Frühe Hilfen sowie Jugendschutzbestimmungen.