Jugendschutz

Prävention, Kontrolle und Medienkompetenz

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Gesetzlicher und erzieherischer Jugendschutz

Der gesetzliche Jugendschutz richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen. Am 1. April 2003 traten zeitgleich das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft.

Die vorrangige Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist die Prävention. Jungen Menschen soll die Fähigkeit vermittelt werden, sich gegen gefährdende Einflüsse zu behaupten. Kritik- und Entscheidungsfähigkeit sowie Eigenverantwortung sollen gefördert und die Verantwortung gegenüber den Mitmenschen geweckt werden. Die Abwehrkräfte gegenüber extremistischen und rassistischen Ideologien, süchtigen Verhaltens und gefährdenden Anreizen durch Werbung und Medien sollen gestärkt werden. Eltern sollen befähigt werden, ihre Kinder besser vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Themenschwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind u. a. Medienpädagogik, Sucht- und Gewaltprävention, Sexualerziehung.

Die ganze Breite dieses Themenspektrums wird durch die Tätigkeit der im Wesentlichen aus Landesmitteln finanzierten Aktion Jugendschutz (Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg e.V.) und dem ebenfalls mit Landesmitteln geförderten AGJ-Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V. abgedeckt. Beide Vereine leisten Präventions- sowie Informations- und Aufklärungsarbeit in Form von Vorträgen, Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren, Einzelberatungen sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen über aktuelle Fragen des Jugendschutzes.

Jugendmedienschutz

Ein wesentlicher Teil des gesetzlichen Jugendschutzes ist der Jugendmedienschutz.

Hier die wichtigsten Bestimmungen:

Bildträger mit Filmen oder Spielen werden von Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle für die jeweilige Altersstufe freigegeben. Bei der Prüfung wirken Vertreter der Länder und der Herstellerverbände zusammen:

Die Einhaltung des Jugendschutzes in den Telemedien (Internet, private Rundfunksender) überwacht die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), der Vertreter der Landesmedienanstalten, der Länder und des Bundes angehören. Auch in diesem Bereich können von der KJM anerkannte Freiwillige Selbstkontrollen Verantwortung übernehmen:

Die von den Ländern eingerichtete gemeinsame Stelle für den Jugendschutz im Internet jugendschutz.net in Mainz ist organisatorisch an die KJM angebunden. Dort ist auch eine Hotline (hotline@jugendschutz.net) eingerichtet, über die jugendgefährdende Angebote im Internet gemeldet werden können.

Indizierung von jugendgefährdenden Medien

Jugendgefährdende Medien sind von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in eine Liste aufzunehmen („Indizierung“). Antragsberechtigt sind die Jugendbehörden des Bundes, der Länder, der kommunalen Ebene sowie die KJM. Anregungsberechtigt sind alle anderen Behörden sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Indizierte Medien unterliegen weit reichenden Abgabe- und Werbeverboten.