Sicher aufwachsen

Kinder und Jugendliche vor Risiken und Gefahren schützen

Junge sitzt vor Fernseher

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Landesregierung oberste Priorität. Deshalb hat das Sozialministerium den Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen in den letzten Jahren stark vorangetrieben. Präventive Kinderschutzmaßnahmen unterstützen werdende Eltern und Eltern von Säuglingen und Kleinkindern bei der Bewältigung schwieriger Situationen. Jugendschutzbestimmungen schützen Kinder und Jugendliche vor Gefahren, die ihre Entwicklung beeinträchtigen können. Ein wesentlicher Teil des gesetzlichen Jugendschutzes ist der Jugendmedienschutz.

 

  • Kinderschutz

Prävention und Frühe Hilfen

Kinder haben ein Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen. Sie müssen vor körperlicher und geistiger Gewalt oder Misshandlung, vor Vernachlässigung oder Ausbeutung durch geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen geschützt werden. Präventiver Kinderschutz erfordert frühzeitiges und koordiniertes Zusammenarbeiten qualifizierter Fachkräfte.

  • Jugendschutz

Kontrolle und Sensibilisierung

Jugendschutz setzt Grenzen: Zum Beispiel für die Abgabe von Alkohol und Tabak, für den Besuch von Gaststätten, von Tanz- und Filmveranstaltungen, für den Zugang zu Medienangeboten. So sollen Kinder und Jugendliche vor Gefahren geschützt werden, die ihre Entwicklung beeinträchtigen können. Ein wesentlicher Teil des gesetzlichen Jugendschutzes ist der Jugendmedienschutz.

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