Wer keine Wohnung hat oder von Wohnungslosigkeit bedroht ist, befindet sich in einer Notlage. Oft fehlt das soziale Umfeld, das dem Betroffenen unterstützend zur Seite steht. Deshalb ist es wichtig, die Hilfsangebote in Baden-Württemberg weiter auszubauen.
Lange andauernde Wohnungslosigkeit führt zu gesellschaftlicher Ausgrenzung und Stigmatisierung. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ermöglichen den ersten Schritt zurück in ein normales Leben.
Bundesweit wird seit 2022 jährlich eine statistische Erfassung der Wohnungslosen durchgeführt. Dabei können allerdings nur diejenigen wohnungslosen Menschen verlässlich gezählt werden, die in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind. Bundesweit waren es im Januar 2022 178.000 Personen. In Baden-Württemberg 36.000 Personen, wovon fast 10.000 Menschen unter 18 Jahre (27,6 %) alt waren. Insbesondere Kinder und Jugendliche können häufig nicht mehr wie gewohnt am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn ihre Familie wohnungslos wird oder davon bedroht ist..
Zur Anzahl der verdeckt wohnungslosen Personen (Menschen, die vorübergehend bei Freunden oder Bekannten unterkommen können) und der wohnungslosen Menschen, die ganz ohne Unterkunft leben (Straßenobdachlosigkeit), wird von der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg jährlich eine Untersuchung durchgeführt. Informationen hierzu sind auf der Website der Liga: Armut und Existenzsicherung zu finden.
Kommunale Aufgabe
Für die Wohnungslosenhilfe in Baden-Württemberg sind die Kommunen zuständig. Sie werden auf zwei Arten tätig:
- Wohnungslosigkeit kann durch äußere Umstände, wie z.B. Brandschaden, Trennung, Gewalt etc., begründet sein. In diesem Fall werden die Ortpolizeibehörden der Städte und Gemeinden im Rahmen der polizeirechtlichen/ordnungsrechtlichen Gefahrenabwehr (§§ 1, 3 Polizeigesetz) tätig.
- Wenn bei einer Person besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, also zum Beispiel bei Wohnungsverlust aufgrund von fehlendem Einkommen oder psychischer Erkrankung, hat sie einen Rechtsanspruch auf sozialrechtliche Wohnungslosenhilfe (§§ 67 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII). Hierfür werden die Sozialämter der Stadt- und Landkreise tätig.
Aktivitäten des Landes
Als freiwillige Leistung fördert das Land bauliche Investitionen in der Wohnungslosenhilfe im Rahmen des Investitionsförderprogramms Wohnungslosenhilfe. Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören Fachberatungsstellen, Tagesstätten, Aufnahmehäuser und Wohnangebote, in denen wohnungslose Menschen Hilfe und Beratung erhalten.
In der Regel stehen hierfür Mittel des Kommunalen Investitionsfonds und Landesmittel in Höhe von jährlich rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. In den vergangenen Jahren gab es bereits Sonderprogramme für wohnungslose Frauen und junge Wohnungslose. Der Ausbau dieser Angebote hat auch weiterhin eine hohe Bedeutung.
Studie zur Situation wohnungsloser Menschen in Baden-Württemberg
In einer landesweiten Online-Befragung haben Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden sowie freie Träger Auskunft über die aktuelle Situation der Wohnungsnotfallhilfe gegeben. Abgefragt wurden Art, Umfang und Struktur der Hilfe für Menschen in Wohnungsnotlagen.
Die Bestandsaufnahme sollte dabei helfen, den Bedarf für Förderprojekte und für eine landesweite Steuerung des Hilfesystems in der Wohnungslosenhilfe bewerten zu können. Auf Grundlage der Erhebung können Planungsgrundlagen geschaffen und darauf aufbauende Handlungsempfehlungen für Politik, Verwaltung und Praxis entwickelt werden.
Laut der Studie „Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg. Untersuchung zu Umfang, Struktur und Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen“ (PDF), deren Ergebnisse Ende November 2015 veröffentlicht wurden, hat die Verwaltungsstrukturreform von 2005 zu vielen Verbesserungen im Bereich der Wohnungslosenhilfe geführt. Planungen auf lokaler Ebene sind heute kurzfristiger und passgenauer als früher möglich.
Empfohlen wurde ein landesweites Fachkonzept sowie ein noch stärkerer Fokus auf die Prävention von Wohnungslosigkeit. Dies wurde seither auch verstärkt umgesetzt wie nachfolgend beschrieben.
Fachliche Weiterentwicklungen der Wohnungslosenhilfe
Die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg hat unter Mitwirkung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ein Fachkonzept für die Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe im Land entwickeln soll. Das Fachkonzept soll die Ergebnisse der oben genannten Studie „Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg. Untersuchung zu Umfang, Struktur und Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen“ aufgreifen und für unterschiedliche spezifische Bedarfe Hinweise geben und Handlungsempfehlungen formulieren. Daraus sind mehrere Stellungnahmen unter anderem für die ordnungsrechtliche Unterbringung und die Prävention von Wohnungslosigkeit entstanden, die auf der Website des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) veröffentlicht sind.
Bekämpfung und Prävention der Wohnungslosigkeit von Familien
Wohnungslosigkeit trifft Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, darunter auch Familien mit Kindern. Hohe Preise für Wohnen, Lebensmittel und Energie haben die Situation vielfach verschärft. Gerade Kinder und Jugendliche brauchen jedoch Rückzugsorte als Raum zum Lernen und Spielen, damit sie sich körperlich und seelisch gesund entwickeln können. Die negativen Auswirkungen von Wohnungslosigkeit spüren Kinder oft noch ihr ganzes Leben. Die Förderung des Landes ist deshalb wichtig, da sie vielen Betroffenen den ersten Schritt zurück in die Normalität ermöglicht.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration fördert daher im Zeitraum von Anfang 2023 bis Ende 2024 insgesamt 21 Projekte im Land, die mithilfe von zielgenauen, niedrigschwelligen und nachhaltigen Maßnahmen dazu beizutragen, dass es gar nicht zur Wohnungslosigkeit von Familien kommt oder dass im Falle von Wohnungslosigkeit die Unterstützung von Familien für ein gutes und gesundes Aufwachsen ihrer Kinder verbessert und die Wohnungslosigkeit der Familie schnell überwunden werden. Hierbei werden beispielsweise Lernhilfen und Freizeitangebote für Kinder organisiert, junge Menschen und Familien die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind, dabei unterstützt, ihre Wohnsituation zu stabilisieren oder zum Umgang mit Geld geschult.
Bereits von Ende 2021 bis Anfang 2023 wurden 18 Projekte erfolgreich aus Landesmitteln gefördert, die im Rahmen einer Anschlussförderung weiter fortgesetzt werden können.
Weitere Informationen zur Förderung „Familien in Wohnungslosigkeit“:
Pressemitteilung, 26.06.2023: Land fördert 21 Projekte gegen Wohnungslosigkeit von Familien mit rund 1,4 Millionen Euro
Liste Projektförderung „Familien in Wohnungslosigkeit“ zu Pressemitteilung vom 26.06.2023 (PDF)
Modellprojekt „Verbesserung der medizinischen Versorgung Wohnungsloser“
Für wohnungslose Menschen gibt es oft Barrieren beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Auch wenn ein Großteil der Betroffenen über einen Krankenversicherungsschutz verfügt, so bestehen speziell bei diesem Personenkreis Barrieren beim Zugang zum Gesundheitssystem sowie soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung.
Mit dem Modellprojekt „Verbesserung der medizinischen Versorgung wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen“ wurden in neun Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe regelmäßige niederschwellige ärztliche Sprechstunden angeboten, um eine allgemeinmedizinische Grund- und Erstversorgung der Betroffenen sicherzustellen. Für die Teilnahme war eine Kooperationsvereinbarung der Einrichtung mit dem zuständigen Stadt- beziehungsweise Landkreis erforderlich. Mit dem Modellprojekt reagierte die Landesregierung auf die Erkenntnisse einer Studie zur gesundheitlichen Versorgung wohnungsloser Menschen in Baden-Württemberg.
Das Modellprojekt wurde in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, den gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg, dem Städtetag Baden-Württemberg und der Liga der freien Wohlfahrtspflege umgesetzt. Das Land förderte die Grundausstattung eines Behandlungszimmers mit bis zu 10.000 Euro pro Standort (Einrichtung) und beauftragte die wissenschaftliche Begleitung, welche durch die Sektion Versorgungsforschung und Rehabilitationsforschung (SEVERA) des Universitätsklinikums Freiburg durchgeführt wurde.