Förderprogramm „Initiative Inklusion“

Mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

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Scharnier wird auf Holzstück geschraubt

Um schwerbehinderten Menschen eine bessere Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Richtlinie „Initiative Inklusion“ beschlossen. Sie ist Teil des Nationalen Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Schwerpunkte der Initiative sind:

  • Aufbau und Weiterentwicklung von Strukturen und Maßnahmen zur verbesserten Berufsorientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes
  • Schaffung neuer Arbeitsplätze für arbeitslose/arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
  • Implementierung von Inklusionskompetenz bei Kammern

Umsetzung in Baden-Württemberg

Handlungsfelder 1 und 2 (Berufsorientierung /Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen)

Sozialministerium, Kultusministerium, Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg haben sich darauf verständigt, deutlich mehr behinderte Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf gezielt auf eine Ausbildung und/oder Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Schon bei der beruflichen Orientierung und Vorbereitung muss den spezifischen, behinderungsbedingten Unterstützungsbedarfen der Jugendlichen besonders Rechnung getragen werden. Daher sollen die im Kontext der „Aktion 1000 (plus)“ für wesentlich behinderte Menschen entwickelten und bewährten Strukturen und Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (Kompetenzanalyse, Netzwerkkonferenzen, Berufswegekonferenzen, Teilhabeplan) in zwei Schritten auf alle schwerbehinderten jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausgedehnt werden:

  • Vom 1. September 2011 bis zum 31. Dezember 2013 werden weitere Schulen für geistig und lernbehinderte Menschen in die Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung einbezogen und an weiteren Standorten Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) bzw. die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme „Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ (KoBV) etabliert.
  • Auch für junge Menschen mit Seh-, Hör- /Sprach- und Körperbehinderungen, mit Epilepsie oder mit Autismus sollen entsprechende Angebote geschaffen werden. Um den damit verbundenen Herausforderungen gerecht zu werden, müssen die entwickelten Instrumente und Maßnahmen – wie bspw. die Netzwerkkonferenzen – thematisch erweitert und zielgruppenspezifisch angepasst sowie die individuellen Berufswegkonferenzen in jedem Einzelfall eingerichtet werden.
  • Bereits im Schuljahr 2012/2013 sollen grundsätzlich sämtliche Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Prozess der vertieften Berufsorientierung einbezogen werden.

Für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, die für eine betriebliche Ausbildung in Frage kommen, sollen im Rahmen des Handlungsfeldes 2 der „Initiative Inklusion“ gezielt Ausbildungsplätze erschlossen werden. Arbeitgeber können für jeden neuen Ausbildungsplatz, den sie für schwerbehinderte Jugendliche schaffen, im Einzelfall bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Förderung kann bei den Integrationsfachdiensten beantragt werden. Die Agenturen für Arbeit unterstützen im Rahmen der Ausbildungsvermittlung und mit den Förderleistungen an Auszubildende und an Ausbildungsbetriebe.

Für die Umsetzung der Handlungsfelder 1 und 2 werden dem Land Baden-Württemberg aus dem Ausgleichsfonds insgesamt ca. 7,24 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Siehe hierzu rechts die Kooperationsvereinbarung vom 8. Dezember 2011.

Handlungsfeld 3 (Neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen)

Die Beschäftigungssituation älterer, schwerbehinderter Menschen, insbesondere die von schwerbehinderten Frauen sowie Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen der Grundsicherung soll verbessert werden. Arbeitgeber, die neue Arbeitsplätze für diese Personengruppen schaffen, können über eine Dauer von maximal drei Jahren Inklusionsprämien in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten. Eine Inklusionsprämie bemisst sich in der Regel nach der Höhe des nachgewiesenen Arbeitnehmerbruttoentgelts zuzüglich 20 % für die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung; maximal jedoch 3.333 Euro.

Für die Förderung im Handlungsfeld 3 werden 5,27 Millionen Euro nach Baden-Württemberg fließen.

Die Grundlage hierfür ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Sozialministerium, Kultusministerium, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg vom 29. Februar 2012. Sie ist rechts als Download abrufbar.