Bereits zum 1. März 2023 hat die Landesregierung Baden-Württemberg alle Corona-Regelungen aufgehoben. Ab dem 8. April sind auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes entfallen.
Damit sind auch die bisher nach Bundesrecht geltenden Maskenpflichten entfallen, beispielsweise für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen.
AHA+L:
Insbesondere im Umgang mit vulnerablen Personengruppen ist weiterhin Rücksicht geboten. Die AHA+L Maßnahmen können dabei helfen, das Risiko einer Ansteckung zu verringern. Auf deren Einhaltung sollten vor allem vulnerable Personen sowie Personen, die Kontakt zu ihnen haben, achten. Die Abkürzung AHA+L bedeutet: