Durch die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung von Corona-Verordnungen (PDF) wurden folgende Corona-Verordnungen aufgehoben:
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (gültig bis 30. Juni):
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 8 dieser Verordnung ab 2. Juni 2020: Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (PDF)
Diese Verordnung ersetzte die Corona-Verordnung Besuchsregelungen vom 14. Mai 2020 sowie die Corona-Verordnung Tages- und Nachtpflege sowie Unterstützungsangebote vom 22. Mai 2020.
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (gültig bis 30. Juni):
Corona-Verordnung Maskenpflicht in Praxen (gültig bis 30. Juni):
Die Verordnung des Sozialministeriums über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Praxen wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 3 dieser Verordnung ab 30. Mai 2020: CoronaVO Maskenpflicht in Praxen (PDF)
Corona Verordnung private Veranstaltungen (gültig bis 30. Juni):
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung private Veranstaltungen (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 12. Juni 2020.