Pflegekammer

Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer vom Landtag beschlossen

Pfleger hält Hand eines älteren Mannes

Der baden-württembergische Landtag hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2023 in zweiter Lesung das Landespflegekammergesetz verabschiedet. Mit der geplanten Gründung einer berufsständischen Vertretung aller Pflegefachkräfte im Land sollen diese mehr Selbstverantwortung bekommen.

Nach der Verbändeanhörung und Veröffentlichung auf dem Beteiligungsportal im Dezember 2022 und Januar 2023, wo der Gesetzentwurf überwiegend Zustimmung fand, kommt der Gesetzgebungsprozess nun zu seinem Ende. Dieser war bereits in der letzten Legislaturperiode begonnen worden, wurde jedoch pandemiebedingt im Herbst 2020 vorübergehend ruhend gestellt.

Bisherige Schritte

Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg. Sie empfahl der Landesregierung im Jahr 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften eine Landespflegekammer in Baden-Württemberg zu errichten. Bei der Befragung im Jahr 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus.

Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend wurde eine Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes vorbereitet und im Frühjahr 2020 vorgelegt. 

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. 

Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess – auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026) – wieder aufgenommen und mit dem neuen Entwurf eines eigenständigen Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Berufliche Vertretung gegenüber Politik und Gesellschaft

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. 

Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern (für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten (humanmedizinischen) Heilberufen hergestellt.

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