Pflege- und Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Menschen müssen in einer Qualität erbracht werden, die die Menschenwürde wahrt und ein höchstmögliches Maß an Lebensqualität sichert – auch im Pflegefall. Entscheidend hierfür sind gute Rahmenbedingungen sowie gut ausgebildetes und engagiertes Pflegepersonal.
Die Qualität in der Pflege in Baden-Württemberg ist hoch. Hierzu hat auch die Pflegeversicherung einen wichtigen Beitrag geleistet. Doch bei allem Fokus auf Wirtschaftlichkeit darf die Menschlichkeit nicht verloren gehen. Deshalb bleibt die Sicherung und Weiterentwicklung einer guten Pflegequalität auch künftig eine zentrale Aufgabe.
Dazu gehören:
1. Ein funktionierendes kontinuierliches internes Qualitätsmanagement
Das interne Qualitätsmanagement in Pflegediensten und Pflegeheimen ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI) verbindlich geregelt und bildet eine zentrale Grundlage für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität.
2. Externe Qualitätsprüfungen
Die Landesverbände der Pflegekassen veranlassen in zugelassenen Pflegeeinrichtungen regelmäßig – in der Regel einmal jährlich – Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD), den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. oder durch von ihnen bestellte Sachverständige (Regelprüfungen). Diese Prüfungen erfolgen grundsätzlich unangemeldet.
Bei ambulanten Pflegediensten wird häufig eine kurzfristige Prüfankündigung – in der Regel am Vortag – vorgenommen, um die Anwesenheit der Pflegedienstleitung und eine organisatorische Durchführung der Prüfung zu gewährleisten. Dies trägt der besonderen Situation Rechnung, dass die Pflegedienstleitung in ambulanten Pflegediensten oft selbst in die Versorgung eingebunden ist.
Im Mittelpunkt der Prüfungen durch den MD oder andere Prüfinstitutionen steht die Ergebnisqualität. Maßgeblich sind insbesondere das körperliche Wohlbefinden, die Zufriedenheit der Pflegebedürftigen sowie die Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen. Die Berichte der Qualitätsprüfungen werden veröffentlicht und tragen zur Transparenz für Pflegebedürftige und Angehörige bei.