Gesundheitsministerin Katrin Altpeter besteht darauf, dass der von Bundesgesundheitsminister Gröhe vorgelegte Gesetzentwurf zur Krankenhausreform in wichtigen Punkten geändert wird. In der vorliegenden Form führe der Gesetzentwurf leider nicht zu den dringend erforderlichen Verbesserungen bei der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser in Baden-Württemberg. Im Gegenteil: „Unter dem Strich kommt es sogar zu Mehrbelastungen für die Krankenhäuser im Land“, so die Ministerin.