Einstimmig haben die Mitglieder der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) in Potsdam einem Antrag aus dem Südwesten zugestimmt, die sogenannte 3+2-Regelung für geflüchtete Auszubildende ohne Schutzstatus auch auf einjährige Helferberufe auszuweiten. Im März dieses Jahres hatte bereits die Integrationsministerkonferenz unter Vorsitz Baden-Württembergs einen entsprechenden Beschluss gefasst, der nun auch von der ASMK ausdrücklich unterstützt wird.