Bundesteilhabegesetz

Mehr Teilhabe und individuelle Selbstbestimmung: Künftig orientieren sich die Leistungen für Menschen mit Behinderungen ausschließlich am persönlichen Bedarf des Einzelnen.

Gruppe von Menschen in einem Park stehen im Kreis und halten sich an den Händen
Bundesteilhabegesetz
Bundesteilhabegesetz

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Mit dem Bundesteilhabegesetz (kurz: BTHG) soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Das Gesetz setzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auf nationaler Ebene um und tritt bis 2023 in mehreren Stufen in Kraft.

Bedarfsermittlung – Dialog auf Augenhöhe
BEI_BW

Bedarfsermittlung – Dialog auf Augenhöhe

Im Zentrum der Bedarfsermittlung stehen die Wünsche und Ziele des Menschen mit Behinderung. Das Instrument der Bedarfsermittlung – kurz BEI_BW – wurde in Baden-Württemberg in einem breit angelegten konsensorientierten Beteiligungsprozess erarbeitet.

Teilhabeplanung
Teilhabeplanung

Leistungen zur Teilhabe – Hilfen wie aus einer Hand

Das Bundesteilhabegesetz setzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) auf nationaler Ebene um. Durch eine trägerübergreifende Teilhabeplanung sollen die Leistungen wie aus einer Hand erbracht werden.

Eingliederungshilfe – vom Bedarf zur Leistung
Reform

Eingliederungshilfe – Leistung und Vergütung

Ab dem 1. Januar 2020 werden die existenzsichernden Leistungen (Sozialhilfe) und die Fachleistungen (Eingliederungshilfe) voneinander getrennt. Fachleistungen der Eingliederungshilfe umfassen künftig Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur Sozialen Teilhabe.