Soziale Leistungen ermöglichen in Not geratenen Menschen ein Leben in Würde. Hilfe und Unterstützung wird beispielsweise in Form von Sozialhilfe, dem Landesblindengeld oder dem Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung geleistet.
Armuts- und Reichtumsbericht
Basis zur Bekämpfung der Armut
Armutsgefährdung bedeutet materielle Einschränkung. Sie hat aber auch Nachteile in verschiedenen Bereichen des Lebens, z. B. Bildung, Ernährung und Gesundheit, zur Folge. Der Armuts- und Reichtumsbericht soll konkrete Handlungsempfehlungen für die Bekämpfung und Vermeidung von Kinderarmut enthalten.
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Schuldnerberatung
Beratung bei Überschuldung
Aufgrund vielfältiger Ursachen gibt es leider immer mehr Haushalte, die durch Überschuldung in Not geraten. Rund 130 Schuldnerberatungsstellen in Baden-Württemberg bieten hier fachgerechte Unterstützung an und behandeln die Angaben der Ratsuchenden streng vertraulich.
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Rundfunkgebührenbefreiung
Von der Beitragspflicht befreit
Der Rundfunkbeitrag finanziert das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Menschen, die staatliche Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung erhalten, können sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schwerbehinderte.