Armutsbekämpfung im Land

Armut durch Maßnahmen für mehr Chancengleichheit bekämpfen

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Zwei Kleinkinder auf einer Rutsche

Auch in einem reichen Land wie Deutschland und hier in Baden-Württemberg ist Armut Realität. Wer arm ist, kann an vielem nicht teilhaben. Armut ist ein Mangel an Teilhabe- und Verwirklichungschancen.

Um Armut erfolgreich zu bekämpfen beziehungsweise zu verhindern, ist es wichtig, für die verschiedenen Betroffenengruppen jeweils passgenaue, nicht stigmatisierende und gut erreichbare Unterstützungsangebote zu entwickeln. Dafür braucht es eine aussagekräftige Datengrundlage. Das Land führt daher eine Armutsberichterstattung mit fünf Modulen durch (Flyer für einen schnellen Überblick (PDF)). Für die Umsetzung des Konzepts wurde die FamilienForschung im Statistischen Landesamt beauftragt.

Modulares Konzept der Armutsberichterstattung für Baden-Württemberg

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration reagiert mit Förderprogrammen auf die Ergebnisse der Berichterstattung. Im Fokus der Armutsbekämpfung auf Ebene des Landes und der Stadt- und Landkreise steht die Ermöglichung von Teilhabe trotz materieller Armutsgefährdung. Ziel ist es, über die Infrastruktur vor Ort und die dort handeln-den Akteurinnen und Akteure dafür Sorge zu tragen, dass geringe materielle Ressourcen nicht zur gesellschaftlichen Exklusion führen.

Eine wirksame Maßnahme hierzu ist insbesondere der Ansatz der kommunalen Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg, der seit über zehn Jahren umgesetzt wird.

Bei der Umsetzung wird der Landesbeirat für Armutsbekämpfung und Prävention Baden-Württemberg (PDF) intensiv beteiligt. Es handelt sich um ein Beratungsgremium aus den kommunalen Landesverbänden, den für das Thema Armutsbekämpfung relevanten Verbänden und Organisation der Zivilgesellschaft, den Betroffeneninitiativen, den anderen Landesressorts und den Landtagsfraktionen.

Modul 1: Gesellschaftsmonitoring BW

In Baden-Württemberg ist ein Anteil von 15,4 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet (aktuellster Datenstand: 2023, Landesmedian). Das heißt, grob gesagt, dass sie und ihr Haushalt im Monat nur höchstens 60 Prozent eines mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Im Jahr 2023 waren das zum Beispiel 1.309 Euro pro Monat bei einem Einpersonenhaushalt. Es handelt sich dabei um eine europaweit anerkannte Definition von Armut und Armutsgefährdung.

Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg weisen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ein überdurchschnittlich hohes Armutsrisiko auf. Im Jahr 2023 waren 18,7 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in Baden-Württemberg armutsgefährdet.

Beim Gesellschaftsmonitoring BW werden solche statistischen Informationen zu Armut und Reichtum jährlich fortgeschrieben. Die Fortschreibung geht vom Ersten Armuts- und Reichtumsbericht Baden-Württemberg 2015 (PDF) aus. Einmal jährlich werden Basisinformationen als Zusammenschau dazu veröffentlicht.
 

Modul 3: Gesellschaftsreport BW zu Armut und Reichtum

Ein Thema pro Jahr aus dem Bereich Armut und Reichtum wird als Gesellschaftsreport BW sehr praxisnah bearbeitet. Dabei wird eine sozialwissenschaftliche Datenanalyse mit Good Practice ergänzt und es werden Schlussfolgerungen für die Praxis gezogen. Die Ergebnisse werden vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aufgegriffen und deren Umsetzung in der Regel im Rahmen eines Förderaufrufs zur Armutsbekämpfung und Armutsprävention angeregt.

Bisher gibt es folgende Gesellschaftsreports BW und daran ansetzende Projektförderungen:
 

Modul 4: Berichte zur gesellschaftlichen Teilhabe

Es werden auch umfangreichere Berichte zu aktuellen Schwerpunktthe-men aus dem Bereich Armut und Reichtum erstellt. Die Berichte beinhalten eine wissenschaftliche Analyse (1. Teil), ergänzt mit Porträts von Menschen mit Armutserfahrung, zum Beispiel Interviews, und jeweils aus der Analyse abgeleitete Handlungsempfehlungen von Vertretungen des Landesbeirats für Armutsbekämpfung und Prävention (2. Teil) sowie einen Beitrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration (3. Teil).

Bisher erschienen:
Erster Bericht zur gesellschaftlichen Teilhabe (03/2024): Altersarmut in Baden-Württemberg (PDF)Zweiter Bericht zur gesellschaftlichen Teilhabe (08/2024): Wohnsituation armutsgefährdeter Menschen in Baden-Württemberg (PDF, barrierefrei)Dritter Bericht zur gesellschaftlichen Teilhabe (07/2025): Ökonomische Ungleichheit, Demokratiezufriedenheit und politisches Vertrauen in Ba-den-Württemberg (PDF) 

Modul 5: Fachtag Armut und Teilhabe in Baden-Württemberg

Beim jährlichen Fachtag handelt es sich um eine repräsentative Plattform, um Ergebnisse aus der Berichterstattung und den Fördermaßnahmen des Landes mit der Öffentlichkeit zu diskutieren sowie um Menschen mit Armutserfahrung in diese Prozesse einzubeziehen.

Auf der Website Starke Kinder chancenreich finden Sie die Dokumentation des Ersten Fachtags Armut und Teilhabe am 5. Oktober 2023.

Weitere Berichte zu Armutsbekämpfung und -prävention in Baden-Württemberg

Neben den Berichten, die im Rahmen der modularen Armutsberichterstattung entstehen, sind weitere Berichte verfügbar, die sich mit den Themen Armutbekämpfung und -prävention in Baden-Württemberg beschäftigen.

In der Broschürenreihe „Strategien gegen Armut“ sind bisher die folgenden Bände erschienen:

Umsetzung der Erkenntnisse in zentrale Maßnahmen zur Armutsbekämpfung

Armut bedeutet zunächst einmal, zu wenig Geld zur Verfügung zu haben. Die Zuständigkeit für finanzielle Sozialleistungen, insbesondere Bürgergeld (SGB II), Arbeitslosengeld (SGB III), Kinderzuschlag, Wohngeld und ähnliches liegt auf der Bundesebene.

Armut umfasst jedoch nicht nur die monetäre Dimension. In der Regel wird Armut heute in einem weiteren Sinne als Mangel an Teilhabe- und Verwirklichungschancen verstanden. Im Fokus der Armutsbekämpfung und Prävention auf Landesebene und auf kommunaler Ebene steht die Ermöglichung von Teilhabe trotz materieller Armutsgefährdung. Ziel ist es, über die Infrastruktur vor Ort und die dort handelnden Akteurinnen und Akteure dafür Sorge zu tragen, dass geringe materielle Ressourcen nicht zur gesellschaftlichen Exklusion führen.

Dieses Ziel wird insbesondere durch die folgenden beiden Förderprogramme verfolgt: