Mit Hilfe der luca-App können Gastronomie, Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen die Kontaktdaten ihrer Gäste und Kunden einfach und datenschutzkonform digital erfassen. Baden-Württemberg hat Lizenzen für den flächendeckenden Einsatz der luca-App im Land beschafft.
Baden-Württemberg hat zusammen mit 12 weiteren Bundesländern mit der luca-App den Betreiberinnen und Betreibern von Gastronomie, Verkaufsstätten, Dienstleistungsbetrieben und auch kulturellen Einrichtungen die Möglichkeit geschaffen, Besucherlisten entsprechend der gültigen Corona-Verordnung digital zu erfassen. Für die Betreiberinnen und Betreiber bietet dies eine deutliche Erleichterung. So ist die Registrierung des Betriebes durch sie selbst schnell und einfach erledigt. Bei der Erhebung der Kontaktdaten entfällt für diese das Führen papiergebundener Listen. Für die Gesundheitsämter wird mit der digitalen Übertragung der Daten die Kontaktnachverfolgung erheblich erleichtert, denn alle 38 Gesundheitsämter in Baden-Württemberg sind bereits an luca angebunden.
Mit Hilfe der luca-App können Gäste und Kunden komfortabel ihre Kontaktdaten bequem und einfach erfassen. Die Benutzerinnen und Benutzer haben jederzeit zudem transparenten Zugriff auf ihre persönlichen Daten und das eigene Kontakttagebuch.
luca: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Warum setzt das Land Baden-Württemberg auf luca? Mit luca unterstützt das Land Baden-Württemberg ebenso wie zwölf andere Bundesländer die Gesundheitsämter, die das pandemische Geschehen dokumentieren, Kontakte nachverfolgen und die Maßnahmen der Corona-Verordnung umsetzen. Mit luca wird zudem eine einfache Lösung für diejenigen Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen sowie Veranstalterinnen und Veranstalter bereitgestellt, die nach der Corona-Verordnung zur Erfassung von Kontaktdaten verpflichtet sind.
Bereits frühzeitig nach der Beschaffung von luca hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eine sogenannte Steuerungsgruppe eingerichtet. In dieser arbeiten die betroffenen Ressorts und Verbände sowie der Landkreistag, der Städtetag und der Gemeindetag gemeinsam an der Implementierung von luca in Baden-Württemberg. Es werden unter anderem Verbesserungsvorschläge diskutiert und direkt an den Hersteller weitergegeben.
In der Steuerungsgruppe geben die Verbände bisher mehrheitlich positive Rückmeldungen zum Einsatz von luca. Um die Prozesse bei der Nutzung von luca zu verbessern, wurden kürzlich Handlungsleitfäden zur Nutzung von luca erarbeitet. Diese Handlungsleitfäden sind auf der Webseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration zusammen mit einer gemeinsamen Erklärung von Mitgliedern der Steuerungsgruppe veröffentlicht. Da der Einsatz von luca in Baden-Württemberg weiterhin freiwillig bleiben wird, dienen die Leitfäden den Betreiberinnen und Betreibern sowie Veranstalterinnen und Veranstaltern als Anwendungshilfe bei der Nutzung von luca.
Ja. Das wird auch weiterhin so sein. luca macht es aber einfacher, Kontakte zu erfassen und nachzuverfolgen.
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen, müssen Infektionsketten so effektiv wie möglich unterbrochen werden. Dabei spielt die Kontaktpersonennachverfolgung eine entscheidende Rolle. Helfen Sie hierbei mit.
Das Land Baden-Württemberg empfiehlt bereits seit längerem die parallele Nutzung von luca und der Corona-Warn-App des Bundes (CWA), weil sich beide funktional ergänzen.
Im Rahmen der Änderung der Corona-Verordnung zum 15. Oktober 2021 hat die Landesregierung schließlich die Corona-Warn-App und vergleichbare Apps als digitale Mittel zur Kontaktdatenerfassung im Sinne des § 8 Abs. 4 der Corona-Verordnung zugelassen. Seitdem können die Vorgaben zur Datenverarbeitung gemäß der Corona-Verordnung jedenfalls auch durch die alleinige Verwendung der Corona-Warn-App oder vergleichbarer Apps erfüllt werden.
Ja. Alle Themen der Informationssicherheit wurden berücksichtigt – daran hat auch der Zeitdruck beim Aufbau und bei der Inbetriebnahme von luca nichts geändert. Die in luca verwendeten Daten und die erzeugten Kontaktlisten werden individuell verschlüsselt. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg begleitet und unterstützt die Nutzung von luca in Baden-Württemberg.
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Handlungsleitfäden zur Nutzung von luca
Gemeinsame Erklärung (Commitment) zur Nutzung des luca-Systems in der Pandemie (PDF)
Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten zur luca-App vom 02.03.2021 (PDF)
Informationen des Anbieters von luca:
luca-App: Datenschutzkonforme Lösung zur Kontaktnachverfolgung
luca-Handlungsleitfäden
Mit der luca-App können die aktuellen und anstehenden Öffnungsschritte mit Blick auf die Kontaktdatenerfassung und -nachverfolgung optimal gestaltet werden. Damit sie zu guten Ergebnissen führt, arbeitet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eng mit Verbänden, mit kommunalen Landesverbänden und den anderen Ministerien zusammen. In einer gemeinsamen Erklärung haben nun alle Beteiligten ihre Zusammenarbeit in Sachen Luca-App bekräftigt.
Pressemitteilung „Gemeinsame Erklärung zur Nutzung der Luca-App“
Gemeinsame Erklärung zur Nutzung der Luca-App (PDF)
Die folgenden Handlungsleitfäden dienen als Empfehlungen für den Einsatz der luca-App im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Damit die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter möglich ist, ist der richtige Einsatz der luca-App durch die Betreiberinnen und Betreiber unbedingt notwendig. Dazu haben wir zusammen mit betroffenen Betreiberinnen und Betreibern Handlungsleitfäden entwickelt:
Leitfaden für die Einführung und Nutzung von luca in Einzelhandel und Ladengeschäften (PDF)
Leitfaden für die Einführung und Nutzung von luca in der Gastronomie (PDF)
Leitfaden für die Einführung und Nutzung von luca in der Hotellerie (PDF)
Leitfaden für die Einführung und Nutzung von luca bei Messen und Ausstellungen (PDF)
Leitfaden für die Einführung und Nutzung von luca bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum (PDF)
Leitfaden für die Einführung und Nutzung von luca bei Seminaren, Kongressen und Schulungen (PDF)
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat zusammen mit den betroffenen Verbänden und Einrichtungen die Handlungsleitfäden erstellt und befasst sich mit den Problemen um den Einsatz.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration empfiehlt als Ersatz für die „Zettelwirtschaft“ zur Erfüllung der Dokumentationspflicht die Nutzung der luca-App. Alle wesentlichen Informationen finden Interessierte auf der Website zur luca-App.
Weiterführende Informationen
verbraucherzentrale: Was "luca" anders macht als die Corona-Warn-App