Voraussichtlich von Mitte Mai an sind die Beschäftigten von Unternehmen der dritten Priorität entsprechend der Corona-Impfverordnung des Bundes – etwa aus dem Lebensmittelhandel, der Energieversorgung oder aus anderen Teilen der sogenannten kritischen Infrastruktur – in Baden-Württemberg impfberechtigt.