In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von Angeboten für die Opfer von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt. Das Frauenhilfe- und -unterstützungssystem im Land bietet betroffenen Frauen niedrigschwellige und wohnortnahe Beratung und Hilfe an.
Hilfeangebote für Frauen, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind:
Übersicht zu den Einrichtungen für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg (PDF)
Hilfeangebote für männliche Opfer von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt:
Übersicht zu den Einrichtungen für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Männer in Baden-Württemberg (PDF)
Soforthilfe-Fonds für Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg
Um die Erreichbarkeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg auch in der Zeit der Corona-Pandemie sicherzustellen, hat die Landesregierung eine unbürokratische Soforthilfe in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro aufgelegt.
Mit der Soforthilfe des Landes soll die zeitnahe Mobilisierung der ehrenamtlichen und ehemaligen Mitarbeiterinnen sowie die Aufstockung der hauptamtlichen Beschäftigten in den Frauen- und Kinderschutzhäusern durch eine Aufwandsentschädigung für die deutlich intensivere telefonische und elektronische Betreuung der Frauen und ihrer Kinder gewährleistet werden. Zudem kann die Soforthilfe für Zuschüsse für technische Ausstattungen (PC +Telefonanlagen) sowie die technische Einrichtung verwendet werden. Um auf einen Anstieg von Fällen häuslicher Gewalt vorbereitet zu sein und qualifizierte Beratung auch ohne persönliche Kontakte zu ermöglichen, stellen die Frauen- und Kinderschutzhäuser aktuell ihre Arbeitsweise um.
Vordruck Verwendungsnachweis - Soforthilfe-Fonds (DOCX)
Nothilfe für Ausweichquartiere und neue Schutzräume
Bundesweit wird mit den Lockerungen der Kontaktbeschränkungen mit einem Anstieg der Anfragen nach Schutzplätzen in den Frauen- und Kinderschutzhäusern gerechnet. Es ist das Ziel der Landesregierung, dass die Frauen- und Kinderschutzhäuser auf die pandemiebedingten Herausforderungen vorbereitet sind und die wichtige Arbeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser sichergestellt ist. Dabei darf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und der schutzsuchenden Frauen und deren Kinder nicht gefährdet sein.
Die Landesregierung wird weiterhin Verantwortung für die Frauen- und Kinderschutzhäuser in der Corona-Krise übernehmen. Daher hat das Sozial- und Integrationsministerium Baden-Württemberg eine Nothilfe als freiwillige Unterstützung des Landes für Ausweichquartiere und neue Schutzplätze eingerichtet. Träger der Frauen- und Kinderschutzhäuser können Mittel für die Ausweichquartiere und neuen Schutzplätze in Form eines Projektantrages unbürokratisch beantragen. Die Nothilfe berücksichtigt nur die Mehrkosten durch die Anmietung von Ausweichquartieren und zusätzlichen Schutzplätzen. Die Nothilfe des Landes an den Ausweichquartieren und den zusätzlichen Schutzplätzen kann gewährt werden, wenn die jeweilige Kommune/der jeweilige Landkreis sich in angemessener Höhe beteiligt und die vor Ort vereinbarten Tagessätze oder sonstigen finanzielle Unterstützung an die Frauen- und Kinderschutzhäuser hierdurch nicht reduziert werden. Die Nothilfe sieht vor, dass bis zum 30.04.2021 bis zu 68 Ausweichquartiere und 34 zusätzliche Schutzplätze (102 Quartiere, z. B. Ferienwohnungen) mit einem Landeszuschuss in Höhe von max. 900 Euro pro Monat unterstützt werden. Anträge können anlassbezogen bis zum Ende der Laufzeit (30.04.2021) gestellt werden. Für die Nothilfe der Ausweichquartiere und zusätzlichen Schutzplätze werden Landesmittel in Höhe von 275.400 Euro zur Verfügung gestellt. Die Bewilligung erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge und räumlicher Ausgewogenheit in den Regierungsbezirken im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Die Anträge auf Gewährung der Nothilfe richten Sie bitte an Ihre jeweilige Ansprechpersonen in den Regierungspräsidien.
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Darüber hinaus bietet das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ betroffenen Frauen und Mädchen, Angehörigen und Fachkräften Hilfe und Unterstützung. Die Hotline ist kostenlos, rund um die Uhr erreichbar und in 17 verschiedenen Sprachen verfügbar. Auf diese Weise können eine schnelle und kompetente Erstberatung und eine gezielte Weitervermittlung an regionale Hilfsangebote erfolgen. Selbstverständlich werden die Gespräche vertraulich und anonym geführt.
Frauenberatungsstellen bei häuslicher Gewalt beraten und begleiten von häuslicher Gewalt betroffene Frauen – auch in Fällen von Zwangsverheiratung und Stalking – bei der Wahrnehmung von Opferrechten und bei der Bewältigung akuter und zurückliegender Gewalterfahrungen. Sie unterstützen die Betroffenen in ihren Ressourcen, um Wege aus der Gewalt und in ein selbstbestimmtes Leben zu finden.
Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt sind das Bindeglied zwischen schnell greifenden polizeilichen Eingreifbefugnissen (zum Beispiel Wohnungsverweis, Ingewahrsamnahme, Annäherungsverbot) und mittelfristig wirkenden zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz. Opfern von häuslicher Gewalt soll möglichst zeitnah nach dem Polizeieinsatz ein Beratungsangebot unterbreitet werden. Über die Annahme des Angebots entscheiden die Betroffenen.
Frauennotrufe bzw. Frauenberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt bieten psychosoziale und therapeutische Hilfestellung zur Wahrnehmung von Opferrechten und zur Bewältigung akuter und zurückliegender sexualisierter Gewalterfahrungen. Dies schließt sexualisierte Gewalterfahrungen im Familien-, Verwandten-, Bekanntenkreis, durch Fremde, im Rahmen des Aufenthalts in einer Einrichtung, im therapeutischen, seelsorgerischen oder medizinischen Rahmen ein.
Weiterführende Informationen:
Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland (bff)
Einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz, zur Sicherheit, zur Hilfe und Unterstützung von häuslicher Gewalt betroffener Frauen und deren Kindern leisten die Frauen- und Kinderschutzhäuser. Sie haben zum Ziel, jeder Zuflucht suchenden Frau umgehend Schutz zu bieten, sie zu stabilisieren und sie beim Aufbau einer selbstbestimmten, gewaltfreien Lebensperspektive zu beraten und zu unterstützen.
Weiterführende Informationen:
Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK)
Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF)
In den 42 Frauen- und Kinderschutzhäusern in Baden-Württemberg stehen rund 750 Plätze für Schutz suchende Frauen und Kinder zur Verfügung. Zuständig für die Unterbringung der Frauen und deren Kinder sind die Kommunen. Das Land fördert die Investitionen und die laufenden Kosten für die Wahrnehmung präventiver und nachsorgender Aufgaben der Frauen- und Kinderschutzhäuser. Die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg (VwV Frauen- und Kinderschutzhäuser) sowie die entsprechenden Formulare finden Sie rechts (VwV sowie Vordrucke).
Opfer von häuslicher Gewalt brauchen besonderen Schutz: Denn Gewalt im häuslichen Bereich ist keine Privatsache. Rechtfertigungen wie Alkohol, Stress, Provokation sind inakzeptabel. Die Verantwortung für die Gewalt liegt immer bei der Person, die sie ausübt. Die von Gewalt betroffenen Personen haben Anspruch auf Schutz und Hilfe.
Eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme ist der Wohnungsverweis (Platzverweis). Den Opfern kann nicht zugemutet werden, selbst für ihren Schutz zu sorgen und dabei auch den Verlust der vertrauten Wohnung und Umgebung in Kauf nehmen zu müssen. Und den Tätern wird vom Staat gezeigt, dass Gewalt kein Mittel zur Konfliktlösung ist.
Wird der Polizeivollzugsdienst zu einem Einsatz bei häuslicher Gewalt gerufen, so kann dem Gewalt ausübenden Familienmitglied aufgrund des Polizeigesetzes ein Wohnungs- bzw. Hausverbot erteilt werden.
Das Wohnungsverweisverfahren besteht aus den Elementen der
- akuten polizeilichen Krisenintervention,
- flankierenden Beratung von Opfern, Tätern und gegebenenfalls mitbetroffenen Kindern,
- konsequenten Strafverfolgung sowie
- schnellen Herbeiführung eines zivilrechtlichen Schutzes.
Deswegen hängt der Erfolg des Wohnungsverweisverfahrens maßgeblich von einer Kooperation der beteiligten Stellen ab. Für die erforderliche Vernetzung haben sich Runde Tische auf kommunaler Ebene bewährt.
Info-Broschüre zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt
Das Sozialministerium hat in Abstimmung mit dem Innen- und dem Justizministerium die bisherige Broschüre zum Platzverweisverfahren überarbeitet und an die neue Rechtsgrundlage angepasst:
Informationen zum Wohnungsverweis (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - türkisch (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - russisch (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - englisch (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - arabisch (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - serbisch (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - albanisch (PDF)
Die Textvorlage kann und soll auch für die Erstellung von Informationsbroschüren vor Ort verwendet werden. Sinnvoll ist es, die Broschüre um eine Liste mit Adressen der örtlichen Beratungsstellen zu ergänzen.
Das Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg hat im Jahr 2012 die erste Gewaltambulanz in Baden-Württemberg eröffnet. Dort wird Menschen, die körperliche oder sexuelle Gewalt erlitten haben, eine umgehende rechtsmedizinische Untersuchung, eine gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen und eine Spurensicherung angeboten. Es wird sichergestellt, dass Betroffene im Nachgang in eine ggf. notwendige ärztliche Behandlung oder psychologische Betreuung vermittelt werden. Die klinisch-forensische Gewaltambulanz ist in dieser Form in Baden-Württemberg einmalig. Sie bietet in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Heidelberg und der Universitätsmedizin Mannheim rund um die Uhr – auch verfahrensunabhängig – Untersuchungen nach modernen rechtsmedizinischen Standards in allen dafür erforderlichen Fachbereichen an.
Weiterführende Informationen:
Klinisch-Forensische Ambulanz im UniversitätsKlinikum Heidelberg
Menschenhandel ist eine besonders schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Betroffen sind in erster Linie Frauen und Mädchen, die unter dem Vorwand einer scheinbar besseren Zukunft nach Deutschland gelockt und hier zur Prostitution gezwungen werden. Zwangsprostitution und Menschenhandel sind Straftaten.
Die effektive Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution setzt eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein koordiniertes und strukturiertes Vorgehen aller beteiligten Behörden und Einrichtungen voraus. Das Sozialministerium hat daher in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und dem Innenministerium und in Abstimmung mit den Fachberatungsstellen und den Kommunalen Landesverbänden einen Kooperationsleifaden erstellt. Dieser soll Schutz und Hilfe für Menschenhandelsopfer gewährleisten und die Bekämpfung des Menschenhandels und der damit in Zusammenhang stehenden Kriminalität weiter optimieren.
Weiterführende Informationen:
Projekt P.I.N.K. - Beratung für Sexarbeiterinnen (Prostitution | Integration | Neustart | Know-how)
Fraueninformationszentrum FIZ - Stuttgart. Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration
Mitternachtsmission in Heilbronn: Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel
Fachberatungsstelle FreiJa - Aktiv gegen Menschenhandel in Freiburg
Fachberatungsstelle FreiJa - Aktiv gegen Menschenhandel im Evangelischen Kirchenbezirk Ortenau
Mit der hier vorliegenden Broschüre möchten wir über das Thema Genitalverstümmelung aufklären und Frauen, Mädchen und deren Familien über Hintergründe, Folgen und Motive informieren. Betroffene finden am Ende der Broschüre wichtige Ansprechpartner, die ihnen mit Hilfe und Rat zur Seite stehen könne.
Informationsbroschüre zur Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung
Avec cette brochure, nous voulons sensibiliser le public à ce sujet et informer les jeunes filles, les femmes et leurs familles des contextes culturels, des conséquences et des motifs de mutilations sexuelles féminines. A la fin de cette brochure, vous trouverez des adresses d’institutions qui pourront aider les femmes ou des proches concernés.
Brochure d’information pour lutter contre les mutilations sexuelles féminines
With this brochure, we want to raise awareness and inform women, girls and their families about the background, consequences and motives of female genital mutilation. At the end of this brochure, we provide contact addresses where women and girls who have been victim of FGM or are at risk can find help.
Information brochure for combating female genital mutilation