Soziale Leistungen ermöglichen in Not geratenen Menschen ein Leben in Würde. Hilfe und Unterstützung wird beispielsweise in Form von Sozialhilfe, dem Landesblindengeld oder dem Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung geleistet.
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Sozialhilfe
Grundsicherung für den Lebensunterhalt
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Dabei beschränkt sich die Sozialhilfe nicht nur auf materielle Hilfen, sondern umfasst auch persönliche Hilfen und Beratungsangebote.
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Restschuldbefreiung
Das Verbraucher-insolvenzverfahren
Am Ende eines Verbraucherinsolvenzverfahrens kann die Befreiung von den Restschulden stehen, d. h. nach einer mehrjährigen Wohlverhaltensperiode werden der Schuldnerin oder dem Schuldner die verbliebenen Schulden erlassen.
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Wohnungslosenhilfe
Hilfe für wohnungslose Menschen
Wer keine Wohnung hat oder von Wohnungslosigkeit bedroht ist, befindet sich in einer Notlage. Deshalb ist es wichtig, die Hilfsangebote in Baden-Württemberg weiter auszubauen. Als freiwillige Leistung fördert das Land bauliche Investitionen in der Wohnungslosenhilfe.
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Landesblindenhilfe
Anspruch auf Blindengeld
Zum Ausgleich blindheitsbedingter Nachteile haben blinde und hochgradig sehschwache Menschen unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen Anspruch auf die Landesblindenhilfe in Form von Blindengeld.