Um dem Landarztmangel entgegenzuwirken, werden jährlich 75 Studienplätze der Humanmedizin nach der „Landarztquote“ vergeben. Die Bewerbenden verpflichten sich, nach dem Studium für einen festgelegten Zeitraum in einem hausärztlich unterversorgten Gebiet tätig zu sein.
Seit 2021 werden jährlich zum Wintersemester 75 Studienplätze der Humanmedizin nach der „Landarztquote“ an Bewerbende vergeben, die sich im Gegenzug durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten im Anschluss an das Studium und eine zur hausärztlichen Tätigkeit berechtigenden fachärztlichen Weiterbildung zehn Jahre in einem unterversorgten oder einem von Unterversorgung bedrohten Gebiet als Hausärztinnen und Hausärzte tätig zu werden.
Das Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2024/2025 beginnt am 1. März 2024.
Bewerbungen können vom 1. März bis zum 31. März 2024 ausschließlich über das Bewerbungsportal eingereicht werden. Alle Informationen, insbesondere zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie rund um den öffentlich-rechtlichen Vertrag, finden Interessierte auf der Website THE LÄNDARZT.
Landarztgesetz: Wichtiger Schritt zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung
Die „Landarztquote“ beruht auf dem Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz). Mit dieser Maßnahme beziehungsweise dem Landarztgesetz hat die Landesregierung den nächsten wichtigen Schritt getan, um das hausärztliche Versorgungsniveau verbessern und die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg flächendeckend zu sichern.